Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Dealzone UG vor, vertreten durch die Kanzlei Hager Hülsen. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf fehlender Pflichtinformationen. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Dealzone UG in unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Was wird in der Abmahnung der Firma Dealzone UG konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- fehlende Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- fehlende Angabe der technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen
- fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- fehlende Angabe zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
- gerügter Verstoß auf: eBay
- Stand: 11/2015
2. Was wird von der Firma Dealzone UG gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 984,60 Euro / Gegenstandswert: 20.000,- Euro.
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Dealzone UG unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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