Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!

Achtung: Aktuellere Informationen finden Sie hier: "Amazon"
Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen. Dies sei, so ein Mitarbeiter von Amazon Services in einer der IT-Recht Kanzlei vorliegenden E-Mail an einen Mandanten, momentan auch „nicht vorgesehen“. Der Kunde erhalte aber eine detaillierte Aufstellung aller Kostenbausteine kurz vor Abschicken der Bestellung. Der Amazon-Mitarbeiter riet zudem, einfach den Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" dem Händlernamen anzuhängen...
Eigentlich eine Unverschämtheit, dass Amazon nicht endlich tätig wird und den auf der Amazon-Plattform tätigen Händlern ein sicheres Verkaufen von Waren ermöglicht. Bereits Ende 2007 hat der BGH schließlich entschieden, dass es wettbewerbswidrig (und damit abmahnbar) sei, wenn erst nach Einleitung des Bestellvorgangs darauf hingewiesen wird, dass sich die Preise inkl. Mwst. verstehen. Dies scheint jedoch den Plattformbetreiber Amazon nicht wirklich zu beeindrucken.
Wie dem auch sei, es wird vermutlich auch in nächster Zeit nicht möglich sein, bei Amazon im Sinne der Preisangabenverordnung ordnungsgemäß die Mwst. auszuweisen. Wie kann sich der Amazon-Händler behelfen? Es gibt zwei Möglichkeiten (beide sollten genutzt werden):
1. Amazon-Händlername um Zusatz "Alle Preise inkl. Mwst." erweitern
Amazon empfiehlt, den Amazon-Händlernamen um den Zusatz "Alle Preise inkl. Mwst." zu erweitern. Dies sieht zwar nicht schön aus, dennoch sollte dieser Empfehlung nachgekommen werden.
Wie folgt würde ein entsprechendes Angebot bei Amazon aussehen:

2. "Anmerkungen"
Leider wird der Amazon-Händlername nicht auf der Angebotsliste dargestellt und damit auch nicht der Hinweis auf die im Artikelpreis enthaltene MwSt. Dort wird nur das hinterlegte Logo angezeigt:

Daher schlägt die IT-Recht Kanzlei Folgendes vor:
Auf der Seite „Einzelnes Produkt bearbeiten“ kann im Feld „Anmerkung zum Zustand“ der Eintrag „Alle Preise inkl. MwSt.“ eingefügt werden:

Dieses Einfügen kann teilweise über die XML bzw. CSV-Dateien zur Bestandverwaltung erfolgen, sofern in der entsprechenden Produktkategorie auch gebrauchte Artikel verkauft werden können z.B. Bücher, Medien. Bei Kategorien wie z.B. Drogerie & Bad, über die nur Neuware verkauft werden können, muss diese Änderung manuell, wie oben dargestellt, vorgenommen werden.
Nachdem die Artikeldarstellung bei Amazon bearbeitet wurde, wird nun der entsprechende Amazon-Artikel wie folgt angezeigt:

Am Rande erwähnt sei, dass sich dieses Feld auch für die Darstellung von Grundpreisen eignet.
Hinweis
Dieser Beitrag richtet sich nicht an
- Kleinunternehmer, die keine Mwst. ausweisen.
- Händler, die Waren verkaufen, die der Differenzbesteuerung unterliegen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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12 Kommentare
Amazon bietet doch selbst auf Ihrer Plattform Artikel an, auch ohne Grundpreise anzugeben, welches Gesetz gilt für die denn?Ist Amazon nicht auch Verpflichtet die Grundpreise anzugeben, immerhin verkaufen diese doch in Deutschland....
Gruss
Wedelt hier wieder der Schwanz mit dem Hund?
mit denjenigen umgegangen wird, die versuchen der Wirtschaftskrise zu entgehen. Statt die(Klein)unternehmer zu unterstützen, haut man ihnen immer wieder in die Fresse und unterstützt dabei die Abzocker (die Rechtsverdreher der Abmahnfraktion)
Ich hab letztes Jahr meine Internetgeschäfte aufgegeben und muß sagen, es ist ein befreiendes Gefühl, wieder nur Arbeitnehmer zu sein und nicht jeden Tag Angst vor Abmahnpost zu haben.
Im Sellerforum steht aber das Gegenteil.
Ich zitiere:
Es geht im Zusammenhang mit dem Kleinunternehmer ausschließlich um die Umsatzsteuer (Versandkosten sind ein anderes Thema). Es ist inzwischen allgemein üblich, einen Preiszusatz der Art "inkl. MwSt." anzubringen (teilweise wird auch der MwSt-Satz genannt). Da auch die Preise des Kleinunternehmers die Umsatzsteuer enthalten, gibt es eigentlich keinen Grund, hier abweichend zu verfahren. Auf jeden Fall falsch ist es - und darin herrscht Einigkeit - diese Angabe wegzulassen oder etwas in der Art wie "steuerfrei" bzw. "ohne MwSt." zu schreiben.
Ist es daher falsch den Zusatz ""Alle Preise inkl. Mwst." zu verwenden wenn man ein Kleinunternehmer ist?
"(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2.ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen."
das Logobild (unserer Kenntnis nach) laut Amazon nur 120 x 30 Pixel groß sein. Wäre dann der Zusatz tatsächlich noch lesbar?
Schneller wäre es doch, wenn man einfach Namen und Logo um den Zusatz erweitert!?
Es ist schon fast egal, was man macht: abgemahnt kann alles werden.