Abmahnradar September: Abmahnwelle Webfonts, Werbung und Marken

Abmahnradar September: Abmahnwelle Webfonts, Werbung und Marken
Stand: 27.09.2022 3 min

Auch der September wurde stark dominiert von den Abmahnungen zur datenschutzrechtswidrigen Nutzung von Google Webfonts. Ansonsten ging es u.a. um Abmahnklassiker wie der Werbung mit "bekömmlich" oder den fehlenden Grundpreisen. Im Markenrecht wurde wegen der unberechtigten Nutzung der Marken Sloan, AMOR oder WANDERLUST abgemahnt.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:

  • DSGVO: Unzulässige Google Webfonts-Nutzung
  • Mundschutzmasken: Irreführung über Herkunftsland
  • Unzulässige Werbung: Bewertungserinnerungsmail
  • E-Zigaretten: Verkauf ohne Altersverifikation

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Spirituosen: Werbung mit "bekömmlich"
  • Fehlende Grundpreise

Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

  • "Sloan"
  • "Fortuna Düsseldorf"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

  • "WANDERLUST"
  • " AMOR"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit dem gut bekannten Bilderklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FrameAngel / shutterstock.com

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