Abmahnradar Oktober: Werbung, Produktkennzeichnung & Marken

Abmahnradar Oktober: Werbung, Produktkennzeichnung & Marken
28.10.2024 | Lesezeit: 3 min

Im Oktober betrafen Abmahnungen im Wettbewerbsrecht u.a. irreführende Werbung, fehlende Grundpreise und Herkunftstäuschungen. Bei den Markenabmahnungen ging es etwa um die unberechtigte Nutzung von Marken wie "BMW" und "TÜV".

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im September u.a. um folgende Themen:

  • Werbung: CE-geprüft
  • Fehlender Grundpreis

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Markennutzung: Herkunftstäuschung
  • Werbung: Testsieger ohne Fundstelle und Irreführung
  • E-Zigaretten: Ohne Registrierung

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Bärwurz: Irreführende Werbung mit Wirkweisen
  • Einweggetränke: Keine Pfanderhebung
  • Irreführende Werbung: Ultraschallzahnbürste
  • Bodenplatten Sonnenschirm: Irreführende Produktbeschreibung

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
  • Fehlende Angaben Gefahreneigenschaften
  • Werbung: TÜV-geprüft
  • Werbung: CE-geprüft

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Wie gewohnt ist das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marke:

- "BPP"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

  • "HSV"
  • "THW"
  • "BMW"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

- "Mensch ärgere Dich nicht nicht"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

  • "TÜV"
  • "Playboy"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

- Abmahnradar - IOS

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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