Abmahnradar Oktober: WEEE-Registrierungsnummer, Energiekennzeichnung & Marken

Abmahnradar Oktober: WEEE-Registrierungsnummer, Energiekennzeichnung & Marken
24.10.2023 | Lesezeit: 3 min

Im Oktober war es vergleichsweise ruhig - aber abgemahnt wurde natürlich schon: Hervorzuheben sind die zahlreichen umstrittenen Abmahnungen wegen fehlender Angabe der WEEE-Registrierungsnummer. Ansonsten ging es um Klassiker wie den fehlenden Grundpreis oder die fehlende Energiekennzeichnung. Im Markenrecht wurde unter anderem die unberechtigte Verwendung bekannter Marken wie CHANEL, Miele oder KTM abgemahnt.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im Oktober u.a. um folgende Themen:

  • Pflaster: Irreführende Werbung mit Wirkweisen
  • Fernseher: Fehlende Energiekennzeichnung
  • Fehlende Angaben Abtropfgewicht

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Irreführung Artikelzustand
  • WEEE-Registrierungsnummer: Fehlende Angabe
  • Werbung mit CE-geprüft

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "CHANEL"
  • "MIELE"
  • "Bummsinchen"
  • "Rotes Kreuz"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

- "KTM"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

- "FELIPA"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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