Abmahnradar Mai: Irreführende Werbung und alte Abmahnklassiker

Abmahnradar Mai: Irreführende Werbung und alte Abmahnklassiker
Stand: 20.05.2021 3 min

Alles neu macht der Mai? Nicht wirklich: Die Werbung entwickelt sich weiterhin zum Abmahnklassiker - hier gibt es zahlreiche Fehlerquellen und diese sind auch nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen von Mitbewerbern gut abmahnbar. Ansonsten werden weiterhin alte Abmahnklassiker wie die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform, die fehlenden Grundpreise oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es ua. um folgende Themen - der Schwerpunkt lag auch diesen Monat auf der "Fehlerquelle Werbung" sowie auf den altbekannten Abmahnklassikern:

  • Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
  • Irreführende Werbung I: Ultraschallzahnbürste
  • Irreführende Werbung II: Himalaya-Salz
  • Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform
  • Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
  • Keine Informationen zur Vertragstextspeicherung
  • Fehlende Grundpreise

Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Werbung mit "versicherter Versand"
  • Verstoß gegen Informationspflichten: Fehlende Warnhinweise
  • Täuschung: Über Herkunft und Eigenschaften der Ware
  • Irreführung: Gefahrtragung bei Versand

Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Armbanduhren: Verstoß ElektroG wg. fehlender Registrierung
  • Liegestuhl: Unzulässige Produktnachahmung

Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

  • Audi-Ringe / S-Line / RS u.a.
  • Wald & Thal
  • Monster

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

  • Frida Kahlo
  • BABY born

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen:

- Unberechtigte Bildnutzung

Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnthema finden Sie hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FrameAngel / shutterstock.com

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