Abmahnradar März: Verpackungsgesetz, Rechtstexte & Marken
Es geht munter weiter - die fehlende Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes und Abmahnungen von Werbung und Rechtstexten dominieren im Wettbewerbsrecht. Die Anzahl der Markenabmahnungen bleibt auf einem gewohnt hohen Niveau.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Irreführung durch Bezeichnung Himalaya-Salz
- Wasser: Werbung mit "bekömmlich"
- Werbung mit "zuckerfrei"
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Irreführende Werbung: "Leder"
- Scheinbar privat: Kein Impressum / Keine Widerrufsbelehrung / Keine Verlinkung auf OS-Plattform etc.
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Irreführende Werbung: "Leder"
Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
- Werbung: Gesundheitsbezogene Angaben
- Fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlende Hinweise auf OS-Plattform
- Unwirksame AGB: Widerspruch Lieferkosten
- Hanfprodukte: Irreführende Werbung und Verstoß Kennzeichnungspflichten
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "Klönschmack"
- "EMBRACE"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "Divina"
- "TAKKIS"
- "HP"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Chitos"
- "MO"
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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