Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen den Abmahnmissbrauch hat sich die Abmahnwelt verändert - unverändert blieb aber, dass Abmahnungen weiterhin eine große Rolle spielen. Deshalb ist ein Abmahnradar auch weiterhin so wichtig. Allein die Themen und Abmahner mögen sich gewandelt haben - so war es auch im März. Hier finden Sie die Abmahnungen des Monats...
Inhaltsverzeichnis
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es ua. um folgende Themen - der Schwerpunkt lag diesen Monat auf der "Fehlerquelle Rechtstexte":
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Werbung mit "antibakteriell"
- Unzulässige E-Mail-Werbung
- Fehlende Grundpreise
- Widerrufsbelehrung: Keine Telefonnummer
- Fehlende Informationen zur Vertragstextspeicherung
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
- Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform
- Keine Information über das Bestehen von Mängelhaftungsrechten
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- AGB: Unwirksame Aufrechnungsklausel
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es ua. um folgende Marken:
- HSV
- GEMZ
- Kettcar
- No.5
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- Frida Kahlo
- SCHMUDDELWEDDA
- Nestreiniger
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannte Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen:
- Unberechtigte Bildnutzung
- Unberechtigte Textnutzung
- filesharing
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnthemen finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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