Abmahnradar Juni: Lebensmittelkennzeichnung, Tierfutterwerbung & viele Marken

Abmahnradar Juni: Lebensmittelkennzeichnung, Tierfutterwerbung & viele Marken
26.06.2024 | Lesezeit: 3 min

Von einem Sommerloch kann nicht wirklich die Rede sein: Im Juni wurde viel abgemahnt - vor allem in den Bereichen Lebensmittelkennzeichnung und Werbung für Tier- und Lebensmittel. Ansonsten sind Bilderklau-Abmahnungen nach wie vor sehr beliebt. Und auffällig viele markenrechtliche Abmahnungen wurden in diesem Monat ausgesprochen.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im Juni u.a. um folgende Themen:

  • Tierfutter: Irreführende Werbung
  • Warenkonfiguration: Widerruf ausgeschlossen?
  • Irreführende Bezeichnung: Marmelade
  • Fehlende Nährwertdeklaration
  • Strahlenschutz: Irreführende Werbung mit Wirkweisen
  • Fehlender Grundpreis

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Werbung: Bekömmlich
  • Tierfutter: Irreführende Werbung Zecken

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Kaffee-Werbung: Magenfreundlich
  • Werbung mit Preisermäßigung
  • Kein Zutatenverzeichnis
  • Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
  • Keine Nährwertdeklaration
  • Keine Angaben zum Einwegpfand
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Falscher Grundpreis

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Wie gewohnt ist das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "Miele"
  • "CAROLINA PANTHERS"
  • "hallo.solar"
  • "CombioTec
  • "Inbus"
  • "homebase"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

  • "HSV"
  • "VW"

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.

- "Yves Rocher"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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