Abmahnradar Februar: Wettbewerbsrechtliche Abmahnklassiker und viele Marken
Die Zahl der wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat weiter zugenommen: Häufig geht es dabei um Produktwerbung im Lebensmittelhandel. Ansonsten wurden u.a. vermehrt fehlende oder falsche Grundpreise abgemahnt. Im Markenrecht gab es neben einigen altbekannten Abmahnmarken wie "Mensch ärgere dich nicht" oder "EXPLORER" auch einige Neulinge zu verzeichnen.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Werbung mit Testsieger ohne Fundstellenangaben
- Kaffee: Werbung mit "bekömmlich"
- Werbung mit CE-Zertifiziert
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Lebensmittel: Irreführende Bezeichnung: Marmelade / Lebensmittelkennzeichnung / fehlende Widerrufsbelehrung
- Fehlende Grundpreise
- Werbung mit CE-Zertifiziert
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Lebensmittel: Werbung mit "ohne Zucker"
- NEM: Irreführende Werbung ohne wissenschaftliche Belege
- Irreführende Angabe: Psychotherapeut
- Shampoo: Verbotene Inhaltsstoffe
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird weiterhin auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "MV"
- "Junicorn"
- "Ebbe und Flut"
- "EXPLORER"
- "Panzer Glass"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung - u.a. im Zusammenhang mit dem gut bekannten Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.
LegalScan: DER Abmahn-Scanner für unsere Mandanten
Der beste Schutz vor Abmahnungen? Sie gar nicht erst zu bekommen!
Mit LegalScan sind Sie wettbewerbs- und markenrechtlich auf der sicheren Seite.
Nutzen Sie als Mandant
- LegalScan Live für eine kostenlose Echtzeit-Prüfung Ihrer Angebote.
- LegalScan Pro zur permanenten Überwachung Ihrer Angebote.
So werden abmahngefährdete Begriffe und Marken automatisch erkannt und Sie vermeiden mühelos Abmahnungen.
Tipp: Warten Sie nicht, bis es zu spät ist! Buchen Sie LegalScan Pro noch heute und schützen Sie sich effektiv vor Abmahnrisiken - schon ab 6,90 € monatlich.
Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare