Abmahnradar Februar: Werbung, Klassiker & Marken

Abmahnradar Februar: Werbung, Klassiker  & Marken
01.03.2024 | Lesezeit: 3 min

Es war alles dabei im letzten Monat: Mal ging es um exotischere Themen wie die Werbung mit dem Schlagwort "Auslaufmodell" oder die unberechtigte Erlangung von Gutscheincodes, mal lagen uns Abmahn-Klassiker wie die fehlende Widerrufsbelehrung, die fehlende Verlinkung zur OS-Plattform oder die fehlenden Grundpreise vor. Erstmals wurden Abmahnungen auch mal wieder im Namen von Mitbewerbern und nicht nur von Wettbewerbsvereinen ausgesprochen. Im Markenrecht ist die Zahl der Abmahnungen nach wie vor hoch.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es in den letzten beiden Monaten u.a. um folgende Themen:

  • Weinhandel: Fehlende Angabe Allergene (Sulfite) und Alkoholgehalt
  • Fehlender Grundpreis
  • Werbung: Bekömmlich

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Fehlende Textilkennzeichnung
  • Fehlende Verlinkung OS-Plattform
  • Fehlendes Widerrufsformular
  • Lilial: Verbotener Inhaltsstoff

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Auslaufmodell: Irreführung über wesentliche Eigenschaft
  • Kosmetik: Irreführende Kennzeichnung
  • Unberechtigte Erlangung von Gutschein-Codes
  • Fehlende Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "Risa"
  • "Claris"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

  • "Aventus"
  • "Harley Davidson"
  • "Mensch ärgere Dich nicht"
  • "Mo"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marken finden Sie hier.

- "Weil man Blumen nicht trinken kann"

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau. Weitere Infos hierzu finden Sie etwa hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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