Abmahnradar August: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken

Abmahnradar August: Lebensmittelkennzeichnung, Werbung & Marken
Stand: 25.08.2023 3 min

Lebensmittelhändler müssen weiterhin auf der Hut sein: Viele Abmahnungen betreffen die Werbung oder die korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln - die Fehlerquellen sind hier vielfältig. Zudem wurde vermehrt wegen des verbotenen Inhaltsstoffes Lilial abgemahnt. Im Markenrecht wurden wieder diverse Marken abgemahnt - u.a. wegen der Verwendung der Marken Crossfit und Inbus als Gattungsbezeichnung.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es im August u.a. um folgende Themen:

  • Fehlende Angaben zum Lebensmittelunternehmer
  • Fehlende Nährwertdeklaration
  • Fehlende Grundpreise
  • Fehlende Angaben Abtropfgewicht
  • Kaffee: Werbung u.a. mit "magenfreundlich"

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Lilial: Verbotener Inhaltsstoff
  • Fehlende Widerrufsbelehrung
  • Mineralwasser: "Bekömmlich"

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • E-Mail-Werbung ohne Einwilligung
  • Fehlende Angaben Abtropfgewicht
  • Fehlender Grundpreis
  • Fehlendes Zutatenverzeichnis
  • E-Zigaretten: Fehlende Altersverifikation

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls ist seit einiger Zeit das Abmahnniveau im Markenrecht hoch - zuletzt ging es u.a. um folgende Marken:

  • "M-Marke"
  • "Crossfit"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

  • "TAKKIS"
  • "Tiffanys"

Weitere Infos zur Abmahnung den vorgenannten Marken finden Sie hier.

  • "Chilla"
  • "Inbus"
  • "Edelstahl Rostfrei"
  • "Elara"
  • "Smiley"

Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.

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Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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