Abmahnradar August: Webfonts, Werbung und altbekannte Marken
Gefühlt ist der August der Monat mit den wenigsten Abmahnungen - ganz ohne geht es aber natürlich auch nicht: Vermehrt wurde weiter wegen der angeblich datenschutzrechtswidrigen Nutzung von Webfonts abgemahnt. Und natürlich steht weiter die Werbung im Fokus - oft betroffen immer wieder der Bereich Heil- und Lebensmittel.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- DSGVO: Unzulässige Google Fonts-Nutzung
- Armbanduhren: Verstoß gg. ElektroG wegen fehlender Markenregistrierung
- Irreführung: Privates oder gewerbliches Handeln?
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Produktsicherheit: Türstopper in Tierform
- Potenzmittel: Irreführende Werbung ohne wissenschaftliche Belege
- Werbung: Abwertung Mitbewerber
- Eistee: Werbung mit "bekömmlich" / " wohltuend"
Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
Nachahmung Betonkerzen
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
- DSGVO: Unzulässige Webfonts-Nutzung?
- Atemschutzmaske: Irreführende Herkunftsangaben
- Spirituosen: Werbung mit "bekömmlich" / " wohltuend"
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- "BASESHOT"
- "FRIDA"
Weitere Infos zu den Abmahnungen den vorgenannten Marken finden Sie hier.
- "Torjägerkanone"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- "Mensch ärgere Dich nicht"
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit der Anstiftung zur Umgehung von sog. "Geo-Blocking".
Weitere Infos hierzu finden Sie hier.
Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker.
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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
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