Quick & easy: Der„App-mahnradar“ der IT-Recht Kanzlei
Seit über 1 Jahr informieren wir nun schon in Sachen Abmahnungen über unsere Abmahnradar-App. Und wir freuen uns, dass die App gut angenommen wurde und die Zahl der Abonnenten stetig steigt. Denn immer noch ist die Abmahnung DAS Schreckgespenst der Händler - und da wundert es wenig, dass die Möglichkeit genutzt wird, alle Infos und Tipps rund um das Thema Abmahnungen schnell und bequem abrufbar auf dem Smartphone zu konsumieren. Und das übrigens in den Rechtsbereichen Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht. All diese drei Rechtsgebiete sind verantwortlich für den Großteil des täglichen Abmahnwahnsinns....
Abmahnungen 360°!
Abmahnungen! Da war doch was...: Informationen über Abmahnungen waren und sind immer im Fokus der IT-Recht Kanzlei:
Auf verschiedenen Wegen und Kanälen haben wir bisher über Abmahnungen informiert.
So stellen wir exklusiv unseren Mandanten eine Übersicht über die klassischen Abmahnfallen und die am häufigsten abgemahnten Begriffe der Werbung im Mandantenportal zur Verfügung. Zudem berichten wir für alle auf unserer Website in unserem Abmahnradar wöchentlich über die aktuellen Abmahnungen. Und das nicht nur im Wettbewerbsrecht.
Ebenso auf unserem Radar sind aber auch marken- und urheberrechtliche Abmahnungen - denn diese nehmen immer mehr zu und sind wegen der regelmäßig hohen Gegenstandswerte auch sehr teuer. Und sie können jeden Händler betreffen - etwa wie folgt:
- Unberechtigte Verwendung geschützter Marken - identisch oder ähnlich
- Unwissentliche Verwendung geschützter Begriffe (etwa die Nutzung von scheinbaren Gattungszeichen, obwohl ein Markenschutz besteht)
- Unberechtigte Bildernutzung
- Unberechtigte Textnutzung
In unserer Blacklist führen wir dazu die in letzter Zeit am häufigsten abgemahnten Markenbegriffe zusammengefasst auf und geben damit einen guten Überblick über 200 sog. no-go-Zeichen.
Mit dieser App nun vervollständigen wir unseren umfänglichen 360 Grad-Service zum Thema Abmahnungen - und das natürlich auch in den 3 genannten Rechtsgebieten.
Auch wenn mit Inkrafttreten des Anti-Abmahnmissbrauchgesetzes am 02.12.2020 der Abmahnwahn bestenfalls ein wenig eingeschränkt wird, so ganz werden Abmahnungen wohl nicht verschwinden. Und das hat für einen funktionierenden Wettbewerb in gewissem Rahmen ja auch seinen Grund.
Keine Kosten: Eine App für alle!
Mit unserer Radar-App richten wir uns letztlich an alle Händler. Denn Abmahnungen gehen leider alle an – egal, ob es sich um Händler auf Plattformen oder mit eigenem Onlineshop oder auch nur Betreiber von social-media-accounts handelt. Und natürlich grenzen wir die Nutzung nicht nur auf Mandanten der IT-Recht Kanzlei ein. Die App ist für alle da, die sich für das Thema Abmahnungen interessieren. Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Wo gibt's die App?
Die App kann über die IOS- und Android-App Stores unter dem Namen "Abmahnradar" bezogen werden.
Alternativ nachfolgend gerne die Direktlinks:
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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