Abmahnungen wegen fehlender Information über bestehende Garantie im Umlauf
Derzeit werden Abmahnungen ausgesprochen, wenn über eine bestehende Garantie für die Ware im Sinne des § 443 BGB (sei es eine Hersteller- oder Verkäufergarantie) nicht informiert wird und die dazugehörigen Garantiebedingungen nicht dargestellt werden.
War es bislang aufgrund der latent bestehenden Abmahngefahr bei der Werbung mit Garantien der eleganteste Weg, jegliche Erwähnung von bestehenden Garantien zu vermeiden, wird die Luft hier nun dünner.
Will der Verkäufer vollständig rechtssicher handeln, muss er über eine für den Artikel bestehende Garantie informieren und dabei die rechtlichen Anforderungen an eine Garantiewerbung einhalten.
Unsere umfassenden Informationen zum Thema sowie eine Handlungsempfehlung finden Sie hier.
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