Artikel zum Thema „WLAN, Betrieb“

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Angabe der wesentlichen Eigenschaften der Ware – es geht schon wieder los!

Seit dem 1. August 2012 sind Online-Händler verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Die Umsetzung gestaltet sich in der Praxis oft schwierig. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen, insbesondere im Textilhandel. Wir zeigen, worauf es ankommt.

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Digitale Elemente: Aktualisierungspflicht + Muster zur Informationspflicht

Das neue Kaufrecht führt im B2C-Bereich eine Aktualisierungspflicht für Waren mit digitalen Elementen ein. Welche Neuerungen kommen auf Online-Händler zu?

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Neu: Nutzungsbedingungen für WLAN-Hotspots

Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots können grundsätzlich nicht auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand darüber urheberrechtlich geschützte Inhalte teilt. Doch Achtung - es bestehen für die Betreiber unterschiedliche Haftungsrisiken!

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Spionagekameras: In welchen Fällen sind sie verboten?

Sie befinden sich in Rauchmeldern, Uhren und Lampen: Minikameras, die Bild- und Toninformationen speichern oder mittels WLAN-Transmitter direkt auf Laptop oder Smartphone übertragen können. Solche Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt sind, können mittlerweile in zahlreichen Online-Shops für kleines Geld erworben werden. Eine als Wecker getarnte Überwachungskamera gibt es beispielsweise schon ab 60,00 €. Was viele nicht wissen: Spionagekameras sind in Deutschland verboten. Hier schaut die Bundesnetzagentur seit einiger Zeit genauer hin und geht verstärkt gegen Händler und Käufer vor. Die IT-Recht-Kanzlei informiert im heutigen Beitrag über die rechtlichen Hintergründe.

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Wir müssen draussen bleiben: Hotelier haftet nicht für Urheberrechtsverletzung des Gastes

Das AG Hamburg-Mitte hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftbar zu machen ist. Das Problem der Haftung durch das Zur-Verfügung stellen eines Internetzuganges als Serviceleistung ist nicht neu. Die Entscheidung des hanseatischen Gerichts dürfte ganz im Sinne von Hoteliers, Kaffeehausbetreibern und allen sonstigen gewerblichen Betrieben sein, die ein passwortgeschütztes WLAN für Ihre Gäste bereitstellen, vgl. AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 10.06.2014, Az: 25b C 431/13.

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Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber wird nicht reduziert

Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte letzte Woche im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network - „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden.

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Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzung über WLAN: Software-Defekt schützt vor Strafe nicht

Werden über ein WLAN-Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen, so ist der Inhaber des Netzwerks als Störer hierfür haftbar – es sei denn, er kann positiv nachweisen, dass ein Anderer die Rechtsverletzungen begangen hat. Die Ausrede, dass der unter der zugehörigen IP-Adresse erreichbare PC oder dessen Software zur relevanten Zeit defekt war, bringt in der Regel nichts.

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Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es für den Konflikt zwischen E-Mail-Archivierung und Fernmeldegeheimnis/Datenschutz? Die FAQ zur E-Mail-Archivierung Teil 4

In den letzten 25 Fragen der FAQ der IT-Recht Kanzlei zur E-Mail-Archivierung geht es um Lösungsmöglichkeiten und deren jeweilige Ausgestaltung sowie das Recht des Arbeitgebers zur Kontrolle seiner Mitarbeiter.

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"Schwarzsurfen“ in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken: ist nicht strafbar

Wie die 5. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal in einem Beschluss vom gestrigen Dienstag, dem 19.10.2010, entschieden hat, ist das sog. „Schwarzsurfen“ in unverschlüsselt betriebenen fremden WLAN-Funknetzwerken nicht strafbar (Az.: 25 Qs 177/10).

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Regelungsbedürftige Punkte: für die Nutzung der Telekommunikationsanlagen (E-Mail, Telefon etc.) (9. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zu den Themen E-Mailarchivierung und IT-Richtlinie)

Der 9. Teil der Serie zeigt die nicht nur möglichen, sondern vielmehr notwendigen Punkten auf, die in einer IT-Richtlinie geregelt werden sollten, um die Nutzung der gesamten Telekommunikation in einem Unternehmen rechtsicher zu gestalten.

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„Netz-Fahndung“: Bundesnetzagentur überprüft den Vertrieb von Funk- und Kommunikationsgeräten

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommnikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) überprüft derzeit stichprobenartig die Vertreiber von Funk- und Telekommunikationsanlagen, insbesondere WLAN-Geräten – gesucht wird hierbei nach Geräten, die nicht den Vorgaben des FTEG entsprechen. Wie die Mitarbeiter der BNetzA vorgehen können und welche Fehler sie suchen, erfahren Sie hier.

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Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!

Das Nutzen eines ungesicherten WLAN ist rechtlich keineswegs unbedenklich. So hat das AG Wuppertal bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass derjenige, der sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einloggt, um im Internet zu surfen (so genanntes Schwarz-Surfen), sich strafbar macht.

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Cisco verklagt Apple wegen iPhone

Der Netzwerkausrüster Cisco verklagt Apple wegen Markenrechtsverletzung um den Begriff iPhone. Cisco und der Computer-Hersteller hatten zuvor Verhandlungen um die Namensrechte geführt. Die Klage wurde gestern bei einem Bundesgericht in San Francisco, Kalifornien, eingereicht und eine einstweilige Verfügung für ein Verkaufsverbot beantragt.

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Einsatz von WLAN bei Unternehmen; ein rechtlicher Erkundungsgang

Wireless LAN (Wireless Local Area Network – drahtloses Netzwerk; abgekürzt WLAN), ist für Unternehmen überaus attraktiv - bietet diese Art der Kommunikationseinrichtung doch die Möglichkeit, einen breitbandigen und zudem drahtlosen Zugang in lokale Rechnernetzwerke („Intranet“) sowie das Internet zu schaffen. Lästige und zudem kostenintensive kabelgebun-dene Infrastrukturen können entfallen. Im Folgenden soll nun ein Gesamtüberblick über die wichtigsten rechtlichen Problemstellungen samt Lösungen gegeben werden, die bezüglich der Nutzung unternehmenseigener WLAN-Netze relevant werden können.

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Haftung beim ungeschützten WLAN? - Leserfragen und Antworten

Das LG Hamburg (LG Hamburg v. 26.7.2006 Az. 308 O 407/06) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der Betreiber eines W-LANs für illegale Aktivitäten durch einen Fremdnutzer verantwortlich ist, solange das W-LAN unverschlüsselt betrieben wird. Seitdem wird die IT-Recht Kanzlei immer wieder darauf angesprochen, welche Folgen daraus für WLAN-Betreiber resultieren. Im Folgenden werden im Rahmen einer kurzen "FAQ" die häufigsten Fragen (und die jeweiligen Antworten) vorgestellt.  

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Fachzeitschrift IT-Administrator veröffentlicht Beitrag von RA Max-Lion Keller zum Thema WLAN in Unternehmen

Der "IT-Administrator", eine Fachzeitschrift für System- und Netzwerkadministration, hat einen neuen Beitrag von RA Max-Lion Keller mit dem Titel "Juristische Aspekte beim Einsatz von WLANs in Unternehmen" in der Monatsausgabe Oktober 2006 veröffentlich, vgl. www.it-administrator.de. Der Artikel beschreibt insbesondere detailliert, welche rechtlichen Aspekte beim Betrieb eines WLANs in Unternehmen zu beachten sind.

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Möglicherweise werden Handys bald in Flugzeugen generell zugelassen

<table align="right"><tr><td></td></tr></table> Handys in Flugzeugen gelten allgemein als Gefährdung für die Sicherheit der Maschinen durch die Beeinflussung der Funkstrahlen auf die Elektronik und das Navigationssystem. Doch sollen Handys generell verboten bleiben, oder welche Möglichkeiten gibt es, Mobilfunk-Geräte in Flugzeugen doch zuzulassen?

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