Artikel zum Thema „Urheberrechtsverletzungen“

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Drum prüfe...nicht: Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!

Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass es keine umfassenden Kontrollpflichten zwischen Ehepartnern bezüglich der Internetnutzung im Hinblick auf illegales Filesharing gibt. Etwas anderes gilt wohl dann, wenn konkrete Hinweise auf Missbrauch, etwa von Urheberrechten, bestehen. Ansonsten ist eine generelle Überwachungs- und Hinweispflichtpflicht als unzumutbar abzulehnen. Insbesondere haftet derjenige Ehegatte auf den der Internetzugang angemeldet ist nicht automatisch für die Urheberrechtsverletzungen als Mittäter, Teilnehmer oder sonstiger Störer. Für den Kläger bedeutet dies, dass er aufpassen muss nicht auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13;

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Serie Content-Klau im Internet – die Copy/Paste-Falle (Teil 1: Einleitung)

Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“...

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Alles nur geklaut!?! – Zur Verletzung von Urheberrechten im Internet

Das Internet. Unendliche Weiten. Ein Hort der Freiheit mit einer grenzenlosen Vielfalt an frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern. Falsch. Bilderklau im Internet ist, entgegen der weitläufigen Ansicht vieler Nutzer, genau wie im „wahren“ Leben nicht nur möglich sondern auch mit entsprechenden Konsequenzen verbunden. Wie schnell hat man mit Copy&Paste mal ein Bild kopiert und benutzt, und dabei (bewusst) vergessen, dass die Aneignung fremder Bilder der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. Fehlt diese, wird man als Dieb entsprechend zur Kasse gebeten, denn es drohen kostenintensive Abmahnungen wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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LG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar

Das LG Köln hatte im Rahmen eines Hinweises im Sitzungsprotokoll (Beschluss vom 16.11.2012, Az.: 28 O 814/11) darauf hingewiesen, dass die Funktion „Stellen sie Ihre eigenen Bilder ein“ für Händler auf Amazon zu einem urheberrechtlichen Haftungsrisiko werden kann. Lesen Sie mehr über den Hinweis des LG Köln.

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Ich war's nicht! - LG Köln zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke

Das Landgericht Köln führt in seinem Urteil vom 11.09.2012 ( Az.: 33 O 353/11) die durch die Rechtsprechung des OLG Köln entwickelten Grundsätze zur Haftung eines privaten Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen, die über seine IP-Adresse begangen wurden, fort und definiert die Verteidigungsmöglichkeiten des Abgemahnten.

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BGH: Haftung von File-Hosting-Diensten für Urheberrechtsverletzungen (der Fall Rapidshare)

Der BGH hatte am heutigen Tage entschieden (Urteil vom 12.07.2012, Az.: I ZR 18/11 ), ob File-Hosting-Dienste für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. File-Hosting-Dienste können für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer erst in Anspruch genommen werden, wenn sie auf eine klare gleichartige Rechtsverletzung hingewiesen worden sind. Das hat der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.

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Drum prüfe nicht...keine generelle Haftung des Ehepartners für Urheberrechtsverletzung

Mit einem am Mittwoch, den 16. Mai 2012 verkündeten Urteil hat der u.a. für Urheberrechtsfragen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln über die Frage entschieden, wann ein Internetanschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von seinem den Anschluss mitbenutzenden Ehegatten begangen wurden (Az: 6 U 239/11).

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Fein raus?: Zur Haftung und Prüfpflicht von Youtube bei Urheberrechtsverletzung

Der Betreiber eines Videoportals wie „YouTube“ haftet für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Das hat heute das Landgericht Hamburg in einem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Videoportal YouTube entschieden.

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Maximale Rechtssicherheit – Minimale Lizenzkosten / Zwölf praktische Hinweise für ein funktionierendes Software-Lizenzmanagement

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen und daraus resultierenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen und seine vertretungsberechtigten Organe, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter ist ein funktionierendes Lizenzmanagement, die Etablierung von Strukturen und Prozessen, die den tatsächlichen und effizienten Umgang mit Software im Unternehmen steuern und absichern, dringend erforderlich.

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Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzung über WLAN: Software-Defekt schützt vor Strafe nicht

Werden über ein WLAN-Netzwerk Urheberrechtsverletzungen begangen, so ist der Inhaber des Netzwerks als Störer hierfür haftbar – es sei denn, er kann positiv nachweisen, dass ein Anderer die Rechtsverletzungen begangen hat. Die Ausrede, dass der unter der zugehörigen IP-Adresse erreichbare PC oder dessen Software zur relevanten Zeit defekt war, bringt in der Regel nichts.

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Urheberrechtsverletzungen im Buch: Keine Täterschaft des Buchhändlers!

Werden durch ungenehmigte Publikationen in einem Buch Urheberrechte verletzt, besteht für den Inhaber des verletzten Rechts ein Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung dieses Buches zu – allerdings kann dieser Anspruch laut LG Hamburg gerade nicht gegen einzelne Buchhändler geltend gemacht werden (Urt. v. 11.03.2011, Az. 308 O 16/11). Abmahnungen gegen Buchhändler wegen der Verbreitung bestimmter Bücher werden daher künftig zumeist gegenstandslos sein.

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Lizenzüberprüfung und deren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen (Teil 2 der Serie zum IT-Lizenzmanagement)

Der 2. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die Unternehmensleitung und Mitarbeiter bei nicht rechtmäßig genutzter Software sowie den Vorteilen eines funktionierenden Lizenzmanagements.

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Serie von Rechtsanwalt Matthias Petzold zu dem Thema Lizenzüberprüfung (Software-Audit) - Achtung, die Auditoren kommen!

Waren Sie als Unternehmen und Nutzer von Softwarelizenzen schon einmal einer Lizenzüberprüfung (Software-Audit) durch einen Softwarehersteller ausgesetzt oder steht bei Ihnen ein solcher Software-Audit bevor? Kennen Sie Ihre Rechte und sind Sie auf den Ablauf eines Software-Audits vorbereitet, wenn eine Lizenzüberprüfung durch Softwarehersteller bei Ihnen angekündigt wird?

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Auf den Deckel bekommen: Zur Anwendbarkeit der 100 EUR-Regel bei Urheberrechtsverletzungen

Wer eine urheberrechtlich geschützte Grafik ohne Erlaubnis ins Internet stellt und deswegen abgemahnt wird, muss zahlen. Die Frage ist nur: Wie viel? Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 01.03.2011, Az.:31 C 3239/10 - 74) hat jetzt entschieden, dass eine Kappung der Kosten auf 100 Euro nach § 97 a Abs. 2 UrhG nicht in Betracht kommt, wenn der Kläger vor der Abmahnung umfangreiche Nachforschungen anstellen musste, weil zunächst nicht zweifelsfrei feststellbar war, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag.

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Gastfreundschaft in Ehren: Hotel haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste

Mit Urteil vom 25.09.2009 (Az. 31 C 266/08-16) hat das LG Frankfurt am Main entschieden, dass ein Hotelbetreiber nicht für Urheberrechtsverletzungen (Filesharing) haftet, wenn hierfür dessen Gäste verantwortlich sind.

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Was tun, wenns klaut?: Zum Bilderklau im Internet

Bilderklau ist im Internet immer noch en vogue. Denn das Internet bietet eine grenzenlose Vielfalt an scheinbar frei verfügbaren, lizenzfreien Bildern und mit copy&paste ist es ein Leichtes sich fremde Bilder zu eigen zu machen. Geschieht dies allerdings ohne die Zustimmung des Rechteinhabers, kann es für den Dieb schnell teuer werden. Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

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Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.

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BGH: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss und Kostendeckelung

Die lang ersehnte Entscheidung des BGH zum Thema Haftung des WLAN-Netz Betreibers ist da. Laut Pressemitteilung hat der BGH erwartungsgemäß eine Haftung des Anschlussinhabers wegen Verletzung seiner Prüfpflicht bejaht, sofern es sich um einen unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss handelt. Der Anschlussinhaber kann damit auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten, nicht jedoch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

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Aktuelle Rechtsprechung: Zum Auskunftsanspruch (UrhG)

Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.

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Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 1: Einleitung)

Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen.

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