Artikel zum Thema „Umsetzung, Commerce“

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XT Shops: Rechtstexte automatisch am 13. Juni 2014 ändern

Zum 13.06.2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft und wieder einmal hat der Gesetzgeber keine Übergangsfrist vorgesehen. Die Hamburger Firma Fishnet Services hat sich dem Problem angenommen, um die Umstellung für Händler von XT-Shops erträglicher zu machen.

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Das Online-Hausrecht von Webshop-Betreibern – Dürfen Kunden abgelehnt werden?

Ein Kunde hat die Rechnungen aus seinen letzten Bestellungen noch nicht vollständig bezahlt. Muss der Händler dessen nächste Bestellung annehmen? Ein Kunde schickt mangelfreie Ware stets grundlos zurück. Muss der Händler dessen Bestellungen weiterhin berücksichtigen? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Möglichkeiten von Online-Händlern, missliebige Kunden abzulehnen.

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Widerrufsbelehrung 2014: Verwendung einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Die nach dem gesetzlichen Muster ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung ist von enormer Komplexität, da diese eindeutig auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss. Die IT-Recht Kanzlei wird es Händlern, die Waren im Fernabsatz verkaufen, auch künftig ermöglichen, mit nur einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten. Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, etwa unter Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind, wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben oder nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments! Auch werden keinerlei Programmierarbeiten an Online-Shopsystemen notwendig sein.

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Belgisches Recht: Vereinbarung in AGB zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Ein deutscher Onlinehändler schließt mit seinen Kunden typischerweise AGB-Verträge, also Verträge, für die seine von ihm eingesetzten AGB gelten sollen. Beim Onlinehandel mit Belgien hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein belgisches oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit Belgien unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten.

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E-Commerce Recht in Polen: Verspätete Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in Polen

Polen hat zwar die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 mit dem polnischen Verbraucherschutzgesetz, das am 24.06. 2014 im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, umgesetzt. Das polnische Umsetzungsgesetz tritt jedoch erst im Dezember 2014 in Kraft. Anders als von der Verbraucherrechterichtlinie gewollt, wird die Verbraucherrechterichtlinie daher nicht zum 13.6.2014 ihre Wirkung entfalten.

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Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!

Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen E-Commerce – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren auf Amazon an. Die IT-Recht Kanzlei München bietet Onlinehändlern auf Amazon rechtssichere AGB an, und zwar schon ab 9,99 € monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Pflegeservice der Rechtstexte, der für dauerhafte Rechtssicherheit der Texte (AGB incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung/ Widerrufsformular) sorgt. Lesen Sie mehr zur Notwendigkeit der Verwendung von AGB und Co. in diesem Beitrag!

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Amazon Spanien: AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler, die in Spanien Waren vertreiben

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Spanien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das spanische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

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Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich: Umsetzung der Verbraucherrichtlinie

Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.

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Kostenpflichtige Kundenhotlines ab dem 13.06.2014 nur noch sehr eingeschränkt zulässig

Im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ verstecken sich Regelungen von erheblichem Gewicht. Eine solche ist etwa die Vorschrift des § 312a Abs. 5 BGB n.F., welche Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit bestimmter kostenpflichtiger Kundenhotlines bei Verbraucherverträgen macht. Trotz ihres „Schattendarseins“ darf diese Vorschrift keinesfalls unterschätzt werden. Sie wird zu einem Umbruch in der Hotlinelandschaft des Ecommerce führen.

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Leitfaden und Kommentar zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (ohne Widerrufsbelehrung)

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht.

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E-Commerce Österreich: AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Beim Onlinehandel mit Österreich hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein österreichisches oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit Österreich unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten. Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt, beim Onlinehandel mit österreichischen Verbrauchern (B2C), von der Anwendung österreichischen Rechts und der Zuständigkeit österreichischer Gerichte auszugehen.

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Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie: Massive Änderungen im Ecommerce für Unternehmer

Der Deutsche Bundestag hat am 14.06.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beschlossen. Sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer bringt dieses Gesetz, das am 13.06.2014 in Kraft treten wird, massive Änderungen mit sich. Dies nicht zuletzt deswegen, weil vorrangiges Ziel der damit in nationales Recht umgesetzten Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU die Harmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften in allen europäischen Mitgliedsstaaten ist. Künftig werden deutsche Verbraucher davon profitieren, dass sie auch beim Kauf in einem Onlineshop im europäischen Ausland dasselbe Schutzniveau wie bei einem Kauf im deutschen Onlineshop genießen.

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Onlinehandel in Frankreich: Abmahnungen nach französischem Recht beim Inverkehrbringen nicht erlaubter Kältemittel

Ein deutscher Onlinehändler, der Kühlmittel in Frankreich über die Internetplattform ebay.fr vertreibt, wird vom französischen Interessenverband der Betriebe für Kältemittel- und Klimaanlagenausrüstung für die Gastronomie (SNEFCCA) abgemahnt, die Bewerbung und den Verkauf für solche Kältemittel in seinem Onlineshop einzustellen, da er nach französischem Recht nicht erlaubte Kühlmittel in Frankreich in den Verkehr bringt. Andernfalls werden ihm Schadensersatz und Strafverfahren angedroht. Dieser Fall ist aus vielerlei Hinsicht sehr interessant. Die wichtigsten Fragen, die sich für einen deutschen Onlinehändler stellen, sollen daher hier abgehandelt werden.

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Die Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit vieler Vorschriften der Preisangabenverordnung seit dem 12. Juni 2013

Seit dem 12. Juni 2013 sitzt bei der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) kein Stein mehr auf dem anderen. An diesem Tag ist eine Übergangsfrist aus Artikel 3 Absatz 5 der UGP-Richtlinie abgelaufen. Viele Regelungen der Preisangabenverordnung gelten seitdem nicht mehr, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen. Weil der Gesetzgeber die Preisangabenverordnung bislang nicht an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst hat, bestehen nun erhebliche Probleme in der Rechtsanwendungspraxis. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die gegenwärtige Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung und beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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Onlinehandel in Frankreich: Neues Verbraucherschutzgesetz

Frankreich hat wie die anderen EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25.10.2013 über die Rechte der Verbraucher bis Ende Dezember 2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die französische Regierung hat diese Verpflichtung zum Anlass genommen, im Mai 2013 in der Assemblée Nationale einen Gesetzesentwurf (Projet de loi sur la consommation) einzubringen, der weit über die bloße Umsetzung dieser EU-Richtlinie hinausgeht. Der Gesetzesentwurf ist bei französischen Wirtschaftsverbänden und insbesondere beim Verband der französischen Onlinehändler („Fédération e-commerce et vente à distance, FEVAD“) heftig umstritten.

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EU-E-Commerce Recht: Maßgebendes Datenschutzrecht beim innergemeinschaftlichen Onlinehandel

Beim innergemeinschaftlichen Onlinehandel können auch kleinere deutsche Onlinehändler sehr schnell mit Rechtsnormen aus anderen EU-Staaten in Konflikt geraten. Allgemein sind für den innergemeinschaftlichen Onlinehandel die Kollisionsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom I) und für die gerichtliche Zuständigkeit die Kollisionsnormen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I) maßgebend. Hierzu hat die IT-Recht Kanzlei bereits ausführlich berichtet.

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Die neue Musterwiderrufsbelehrung 2014

Wenig Begeisterung auslösen dürfte bei den Händlern die Verbrauchern ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung. Wie sich aufgrund der vorstehend aufgezählten Änderungen schon vermuten lässt, wird es mit Inkrafttreten dieser Änderungen eine neue Musterwiderrufsbelehrung geben. Zwar fällt – wie bereits dargestellt – das Rückgaberecht nach § 356 BGB weg, so dass es künftig keine Rückgabebelehrung mehr geben wird. Dafür hat es die neue Musterwiderrufsbelehrung in sich…

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Das „neue“ Widerrufsrecht im Fernabsatz: Wichtige Änderungen für Unternehmer voraussichtlich ab dem 13.06.2014

Im Wege der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU (VRR) in nationales Recht ergeben sich künftig gravierende Änderungen für Händler im Ecommerce. Über die Inhalte der VRR hatten wir bereits im Jahr 2011 in einer umfassenden Serie informiert. Einen ersten Ausläufer der VRR bekamen deutsche Händler schon zum 01.08.2012 zu spüren: Die Änderungen des § 312g BGB zur Umsetzung der „Buttonlösung“ in nationales Recht verursachten einen enormen Umstellungsaufwand und ließen in der Praxis viele Frage offen.

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IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an

Die IT-Recht-Kanzlei bietet AGB (+ Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) für den Onlinehandel in Schweden an. Diese Rechtstexte richten sich nach schwedischem Recht. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Schweden zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

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IT-Recht Kanzlei bietet AGB für spanische Online-Shops an - für nur 12,90 Euro / Monat

Die IT-Recht-Kanzlei bietet AGB (+ Widerrufsbelehrung + Datenschutzerklärung) für den Onlinehandel in Spanien an. Diese Rechtstexte richten sich nach spanischem Recht. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Spanien zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden.

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