Widerrufsbelehrung 2014
AG Dortmund: Ausschluss des Widerrufsrechts im Falle einer Couch mit 578 Kombinationsmöglichkeiten?
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht aus § 355 BGB zu. Demnach kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag rückabwickeln. Eine Ausnahme dieser Regelung sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, wenn die Ware nach individueller Auswahl des Verbrauchers hergestellt wird. Das AG Dortmund hat mit Urteil vom 28.04.2015 (Az.: 425 C 1013/15) entschieden, dass auch bei einer Couch, welche in 578 verschiedenen Kombinationen nach Konfiguration des Kunden angeboten wird, kein Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts gegeben ist. Lesen Sie mehr zur Begründung der Entscheidung des AG Dortmund.
Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich gemäß § 312 g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht aus § 355 BGB zu. Demnach kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag rückabwickeln. Eine Ausnahme dieser Regelung sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, wenn die Ware nach individueller Auswahl des Verbrauchers hergestellt wird. Das AG Dortmund hat mit Urteil vom 28.04.2015 (Az.: 425 C 1013/15) entschieden, dass auch bei einer Couch, welche in 578 verschiedenen Kombinationen nach Konfiguration des Kunden angeboten wird, kein Ausschluss des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts gegeben ist. Lesen Sie mehr zur Begründung der Entscheidung des AG Dortmund.
Widerrufsbelehrung: zur vorvertraglichen Information zwingend innerhalb des Bestellprozesses anzuführen?
Umfangreiche Informationspflichten und intransparente Implementierungsvorgaben des neuen Widerrufsrechts bereiten Online-Händlern auch über ein Jahr nach seinem Inkrafttreten noch immer Probleme und schüren Rechtsunsicherheiten, die nicht selten Abmahnungen folgen lassen. Eine solche liegt der IT-Recht-Kanzlei nun bezüglich der Darstellung der Widerrufsbelehrung auf Shopseiten vor. Demnach soll eine bloße Linkanführung außerhalb des Bestellvorgangs unzulässig sein. Ist der Vorwurf nach geltendem Recht haltbar? Lesen Sie mehr.
Umfangreiche Informationspflichten und intransparente Implementierungsvorgaben des neuen Widerrufsrechts bereiten Online-Händlern auch über ein Jahr nach seinem Inkrafttreten noch immer Probleme und schüren Rechtsunsicherheiten, die nicht selten Abmahnungen folgen lassen. Eine solche liegt der IT-Recht-Kanzlei nun bezüglich der Darstellung der Widerrufsbelehrung auf Shopseiten vor. Demnach soll eine bloße Linkanführung außerhalb des Bestellvorgangs unzulässig sein. Ist der Vorwurf nach geltendem Recht haltbar? Lesen Sie mehr.
Ausschluss des Widerrufsrechts im Online-Arzneimittelversand zulässig?
Grundsätzlich steht Verbrauchern im Online-Versandhandel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das ohne Angabe von Gründen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags befähigt und vom Unternehmer nur in einer Reihe von abschließend normierten Fällen ausgeschlossen werden kann. Der folgende Beitrag behandelt die seit langem streitige Frage, inwiefern auch Betreiber von Online-Apotheken diese Ausschlussrechte für Arzneimittel in Anspruch nehmen können. Lesen Sie mehr.
Grundsätzlich steht Verbrauchern im Online-Versandhandel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das ohne Angabe von Gründen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags befähigt und vom Unternehmer nur in einer Reihe von abschließend normierten Fällen ausgeschlossen werden kann. Der folgende Beitrag behandelt die seit langem streitige Frage, inwiefern auch Betreiber von Online-Apotheken diese Ausschlussrechte für Arzneimittel in Anspruch nehmen können. Lesen Sie mehr.
Anleitung und Muster zur Online-Widerrufsfunktion
Das Gesetz gibt seit dem 13.06.2014 Online-Händlern ausdrücklich die Möglichkeit, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Für diesen sind aber wiederum spezifische gesetzliche Auflagen zu beachten. Die IT-Recht-Kanzlei hat eine eigene Website eingerichtet, die eine Handlungsanleitung zur Bereitstellung des Online-Widerrufs mit Berücksichtigung aller Besonderheiten beinhaltet und zugleich ein vollständiges Muster einer derartigen Funktion zur Verfügung stellt.
Das Gesetz gibt seit dem 13.06.2014 Online-Händlern ausdrücklich die Möglichkeit, einen elektronischen Widerruf anzubieten. Für diesen sind aber wiederum spezifische gesetzliche Auflagen zu beachten. Die IT-Recht-Kanzlei hat eine eigene Website eingerichtet, die eine Handlungsanleitung zur Bereitstellung des Online-Widerrufs mit Berücksichtigung aller Besonderheiten beinhaltet und zugleich ein vollständiges Muster einer derartigen Funktion zur Verfügung stellt.
Fragen aus der Praxis zur Widerrufsbelehrung 2014 - Teil 10 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Neben den im Rahmen der Serie bereits beantworteten Fragen hat die Einführung des neuen Verbraucherwiderrufsrechts eine Reihe einzelner weiterer Fragen aufgeworfen, die zum Abschluss ebenfalls beantwortet werden sollen. Darunter sind etwa Fragen zu Beschädigungen der Ware beim Transport, den Folgen eines verspäteten Widerrufs oder Problemen rund um die Packstation. Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beleuchtet.
Neben den im Rahmen der Serie bereits beantworteten Fragen hat die Einführung des neuen Verbraucherwiderrufsrechts eine Reihe einzelner weiterer Fragen aufgeworfen, die zum Abschluss ebenfalls beantwortet werden sollen. Darunter sind etwa Fragen zu Beschädigungen der Ware beim Transport, den Folgen eines verspäteten Widerrufs oder Problemen rund um die Packstation. Diese und weitere Fragen werden im folgenden Beitrag beleuchtet.
OLG Düsseldorf: Händler kann Abholung nach Widerruf regeln
Über einen kuriosen Fall, dessen gerichtliche Beurteilung sowohl eine Subsumption unter die alten als auch unter die reformierten Widerrufsvorschriften erforderte, entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.11.2014 (Az. I-15 U 46/14) und kam zu dem Ergebnis, dass die Beschränkung der Rücksendemöglichkeit des Verbrauchers auf eine Abholung des Händlers im Widerrufsfall zwar nach alter Rechtslage unzulässig, nach neuer Rechtslage aber nicht zu beanstanden sei. Seit der Änderung wirke sie sich nämlich lediglich rechtlich vorteilhaft für den Verbraucher aus.
Über einen kuriosen Fall, dessen gerichtliche Beurteilung sowohl eine Subsumption unter die alten als auch unter die reformierten Widerrufsvorschriften erforderte, entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.11.2014 (Az. I-15 U 46/14) und kam zu dem Ergebnis, dass die Beschränkung der Rücksendemöglichkeit des Verbrauchers auf eine Abholung des Händlers im Widerrufsfall zwar nach alter Rechtslage unzulässig, nach neuer Rechtslage aber nicht zu beanstanden sei. Seit der Änderung wirke sie sich nämlich lediglich rechtlich vorteilhaft für den Verbraucher aus.
Das Widerrufsrecht bei Verkäufen an Verbraucher im Ausland - Teil 9 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Verkäufe an Verbraucher in das EU- sowie in das Nicht-EU-Ausland sind selbst in heutiger Zeit noch mit größeren Schwierigkeiten verbunden als dies bei reinen Inlandsgeschäften der Fall ist. Einige rechtliche Hürden und praktische Probleme setzen Shop-Betreiber stets aufs Neue zu. Im folgenden Beitrag werden einige der Probleme vorgestellt und Lösungsansätze hierzu präsentiert.
Verkäufe an Verbraucher in das EU- sowie in das Nicht-EU-Ausland sind selbst in heutiger Zeit noch mit größeren Schwierigkeiten verbunden als dies bei reinen Inlandsgeschäften der Fall ist. Einige rechtliche Hürden und praktische Probleme setzen Shop-Betreiber stets aufs Neue zu. Im folgenden Beitrag werden einige der Probleme vorgestellt und Lösungsansätze hierzu präsentiert.
Der Ausschluss und das Erlöschen des Widerrufsrechts - Teil 8 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Das neue gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht sieht seit Juni 2014 in einigen Fällen den Ausschluss und das Erlöschen des Widerrufsrechts des Verbrauchers vor, so etwa bei leicht verderblichen Lebensmitteln oder wenn der Händler die zurückgesandte Ware aus hygienischen Gründen kein weiteres Mal verkaufen könnte. Allerdings ist nicht jeder Fall eindeutig, so dass häufig nicht klar ist, ob ein Ausschlussgrund vorliegt. In diesem Beitrag werden daher nun die wichtigsten Fragen rund um den Ausschluss und das Erlöschen des Widerrufsrechts auch anhand von Beispielen aus der Praxis beantwortet.
Das neue gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht sieht seit Juni 2014 in einigen Fällen den Ausschluss und das Erlöschen des Widerrufsrechts des Verbrauchers vor, so etwa bei leicht verderblichen Lebensmitteln oder wenn der Händler die zurückgesandte Ware aus hygienischen Gründen kein weiteres Mal verkaufen könnte. Allerdings ist nicht jeder Fall eindeutig, so dass häufig nicht klar ist, ob ein Ausschlussgrund vorliegt. In diesem Beitrag werden daher nun die wichtigsten Fragen rund um den Ausschluss und das Erlöschen des Widerrufsrechts auch anhand von Beispielen aus der Praxis beantwortet.
Sind Online-Händler verpflichtet, unfreie Retouren innerhalb von Deutschland anzunehmen?
Ein großes Ärgernis in der Praxis sind unfreie Retouren, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Gerne nutzen Verbraucher diese Möglichkeit der Rücksendung, wenn diese wissen (oder zumindest der Meinung sind), dass der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat und keine Vorleistung erbracht werden soll, die man sich später – ggf. mit entsprechendem Aufwand – zurückholen muss.
Ein großes Ärgernis in der Praxis sind unfreie Retouren, da hier ein erheblicher Portoaufschlag fällig wird. Gerne nutzen Verbraucher diese Möglichkeit der Rücksendung, wenn diese wissen (oder zumindest der Meinung sind), dass der Unternehmer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat und keine Vorleistung erbracht werden soll, die man sich später – ggf. mit entsprechendem Aufwand – zurückholen muss.
Die Zahlung von Wertersatz durch den Verbraucher - Teil 7 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Im Zuge der Änderungen im Verbraucherwiderrufsrecht im Juni 2014 sind auch die Vorschriften zum Wertersatz neu gestaltet worden. Ist die vom Verbraucher nach dem Widerruf zurückgeschickte Ware beschädigt oder weist sie Gebrauchsspuren auf, so kann sie nicht mehr als Neuware wiederverkauft werden. Diesen Wertverlust muss der Verbraucher grundsätzlich ausgleichen. Im Einzelnen werfen die neuen Regelungen zum Wertersatz jedoch eine Menge praktischer Fragen auf, die in diesem Beitrag beantwortet werden sollen.
Im Zuge der Änderungen im Verbraucherwiderrufsrecht im Juni 2014 sind auch die Vorschriften zum Wertersatz neu gestaltet worden. Ist die vom Verbraucher nach dem Widerruf zurückgeschickte Ware beschädigt oder weist sie Gebrauchsspuren auf, so kann sie nicht mehr als Neuware wiederverkauft werden. Diesen Wertverlust muss der Verbraucher grundsätzlich ausgleichen. Im Einzelnen werfen die neuen Regelungen zum Wertersatz jedoch eine Menge praktischer Fragen auf, die in diesem Beitrag beantwortet werden sollen.
Die Rückzahlung des Kaufpreises an den Verbraucher - Teil 6 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Wann muss der Händler den Kaufpreis an den Verbraucher zurückzahlen? Kann er die Zahlung zurückhalten, solange er den Artikel noch nicht vom Verbraucher zurück geschickt bekommen hat? Diese Fragen werden im Folgenden beleuchtet.
Wann muss der Händler den Kaufpreis an den Verbraucher zurückzahlen? Kann er die Zahlung zurückhalten, solange er den Artikel noch nicht vom Verbraucher zurück geschickt bekommen hat? Diese Fragen werden im Folgenden beleuchtet.
Die Erstattung der Versandkosten zum Zweiten - Teil 5 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Anknüpfend an die Fragen und Antworten aus dem letzten Beitrag der Serie werden nun die weiteren, bislang noch offen gebliebenen Fragen beantwortet.
Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Anknüpfend an die Fragen und Antworten aus dem letzten Beitrag der Serie werden nun die weiteren, bislang noch offen gebliebenen Fragen beantwortet.
Die Erstattung der Versandkosten - Teil 4 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Diese und weitere Fragen werden in diesem sowie im nächsten Beitrag ausführlich beantwortet.
Zu Zeiten des alten Verbraucherwiderrufsrechts waren die Kosten für den Hin- und Rückversand der Waren ein intensiv diskutiertes Thema und zudem Gegenstand einiger höchstrichterlicher Entscheidungen. Nach dem neuen Widerrufsrecht muss weiterhin zwischen den Kosten für die Hinsendung und den Kosten für die Rücksendung der Waren unterschieden werden. Allerdings räumt das Gesetz nun dem Händler die Möglichkeit ein, die Kosten für die Rücksendung vertraglich dem Verbraucher aufzuerlegen. Diese und weitere Fragen werden in diesem sowie im nächsten Beitrag ausführlich beantwortet.
Die Rücksendung der Ware an den Händler nach dem Widerruf durch den Verbraucher - Teil 3 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Die Modalitäten der Rücksendung der Ware an den Händler haben sich mit der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts verändert. Insbesondere schreibt das Gesetz nun ausdrücklich vor, dass der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf an den Händler zurückschicken muss. Diese und weitere Aspekte der Rücksendung stehen in diesem Beitrag im Fokus.
Die Modalitäten der Rücksendung der Ware an den Händler haben sich mit der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts verändert. Insbesondere schreibt das Gesetz nun ausdrücklich vor, dass der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf an den Händler zurückschicken muss. Diese und weitere Aspekte der Rücksendung stehen in diesem Beitrag im Fokus.
Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren - Teil 2 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Ein häufiges Problem in der Praxis ist das kommentarlose Zurücksenden von Waren an den Händler. Nach dem alten gesetzlichen Widerrufsrecht stand Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Rückgaberecht zu. Mit den Änderungen bei den Widerrufsvorschriften ist das Rückgaberecht allerdings abgeschafft worden. Dies haben jedoch nicht alle Verbraucher mitbekommen. Daher schicken viele Verbraucher die Waren häufig auch heute noch wie gewohnt einfach kommentarlos an die Unternehmer zurück.
Ein häufiges Problem in der Praxis ist das kommentarlose Zurücksenden von Waren an den Händler. Nach dem alten gesetzlichen Widerrufsrecht stand Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Rückgaberecht zu. Mit den Änderungen bei den Widerrufsvorschriften ist das Rückgaberecht allerdings abgeschafft worden. Dies haben jedoch nicht alle Verbraucher mitbekommen. Daher schicken viele Verbraucher die Waren häufig auch heute noch wie gewohnt einfach kommentarlos an die Unternehmer zurück.
Die Form der Widerrufserklärung: Teil 1 der Serie zum neuen Widerrufsrecht:
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen rund um die Form einer wirksamen Widerrufserklärung. Welche Form schreibt das Gesetz für Widerrufserklärungen vor? Welche Erklärungen sind somit tatsächlich als Widerrufserklärungen anzusehen und daher von Händlern als wirksam anzuerkennen? Im Folgenden nun die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragen rund um die Form einer wirksamen Widerrufserklärung. Welche Form schreibt das Gesetz für Widerrufserklärungen vor? Welche Erklärungen sind somit tatsächlich als Widerrufserklärungen anzusehen und daher von Händlern als wirksam anzuerkennen? Im Folgenden nun die Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen.
BGH: Widerrufsbelehrung nur auf Website nicht ausreichend und zwingende Zustimmung der Kenntnisnahme im Bestellvorgang unzulässig
Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Webseite allein nicht ausreichend ist, um den Verbraucher ordnungsgemäß nachvertraglich zu belehren. Gleichzeitig erklärte der BGH Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam. Zwar erging das Urteil noch auf Grundlage der alten Rechtslage. Der Tenor lässt sich allerdings in gleicher Weise auf die ab dem 13.06.2014 geltenden Bestimmungen zum Verbraucherwiderruf übertragen.
Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Webseite allein nicht ausreichend ist, um den Verbraucher ordnungsgemäß nachvertraglich zu belehren. Gleichzeitig erklärte der BGH Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam. Zwar erging das Urteil noch auf Grundlage der alten Rechtslage. Der Tenor lässt sich allerdings in gleicher Weise auf die ab dem 13.06.2014 geltenden Bestimmungen zum Verbraucherwiderruf übertragen.
AG Siegburg: Widerrufsrecht bei Anfertigung eines Möbelstücks nach Kundenspezifikation ausgeschlossen
Mit Urteil vom 25.9.2014 (Az. 115 C 10/14) hat das AG Siegburg entschieden, dass ein online geschlossener Vertrag, der die Anfertigung und Lieferung eines Sofas nach individuellen Präferenzen des bestellenden Verbrauchers zum Inhalt hatte, nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a.F.) wegen einer vorgenommenen Kundenspezifikation nicht widerrufen werden kann.
Mit Urteil vom 25.9.2014 (Az. 115 C 10/14) hat das AG Siegburg entschieden, dass ein online geschlossener Vertrag, der die Anfertigung und Lieferung eines Sofas nach individuellen Präferenzen des bestellenden Verbrauchers zum Inhalt hatte, nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a.F.) wegen einer vorgenommenen Kundenspezifikation nicht widerrufen werden kann.
Praxis-Leitfaden zur Widerrufsbelehrung 2014: mit vielen hilfreichen Mustern und Handlungsempfehlungen
Die neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) – seit Juni in Kraft – ruft bei vielen Händlern immer noch Verunsicherung hervor. Hunderte Onlineshop-Betreiber sind dem Aufruf des EHI und der IT-Recht Kanzlei gefolgt und haben uns ihre Fragen zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 gestellt. Daraus ist ein umfangreicher Leitfaden entstanden mit vielen Mustern und praxisrelevanten Lösungsvorschlägen für Händler.
Die neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) – seit Juni in Kraft – ruft bei vielen Händlern immer noch Verunsicherung hervor. Hunderte Onlineshop-Betreiber sind dem Aufruf des EHI und der IT-Recht Kanzlei gefolgt und haben uns ihre Fragen zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 gestellt. Daraus ist ein umfangreicher Leitfaden entstanden mit vielen Mustern und praxisrelevanten Lösungsvorschlägen für Händler.
AG Köln: Widerrufsrecht des Verbrauchers beim Kauf von eingeschweißten Nasenstents
Nach Ansicht des AG Köln besteht beim Kauf eines eingeschweißten sogenannten Nasenstents grundsätzlich ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Die Entscheidung basiert auf der Gesetzesgrundlage nach altem Recht, die durch das Umsetzungsgesetz zur Verbraucherrechterichtlinie aufgehoben wurde. Ein gesetzlicher Ausschlussgrund des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 4 BGB a.F. (Ware ist nicht für die Rücksendung geeignet) ist nach Ansicht des AG Köln nicht gegeben. Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei würde allerdings nach neuem Recht hier der gesetzliche Ausschlussgrund des § 312g BGB Abs. 2, Nr. 3 n.F. greifen.
Nach Ansicht des AG Köln besteht beim Kauf eines eingeschweißten sogenannten Nasenstents grundsätzlich ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Die Entscheidung basiert auf der Gesetzesgrundlage nach altem Recht, die durch das Umsetzungsgesetz zur Verbraucherrechterichtlinie aufgehoben wurde. Ein gesetzlicher Ausschlussgrund des Widerrufsrechts nach § 312 d Abs. 4 BGB a.F. (Ware ist nicht für die Rücksendung geeignet) ist nach Ansicht des AG Köln nicht gegeben. Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei würde allerdings nach neuem Recht hier der gesetzliche Ausschlussgrund des § 312g BGB Abs. 2, Nr. 3 n.F. greifen.
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