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Rabatte / Preisermäßigungen

Kein Neukunden-Rabatt für Bestandskunden

Neukunden-Rabatte sollen neue Käufer gewinnen – werden aber oft auch von Bestandskunden missbraucht. Wie können sich Händler wirksam gegen solche Täuschungen schützen?

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FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?

Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.

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LG München: Zur Zulässigkeit der Werbung "10 Prozent auf alles"

Zwei Tage lang "10 % auf alles!" – Mit dieser Ankündigung in einem Werbeprospekt hatte ein Gartencenter in eine seiner Filialen in Landshut gelockt. Laut einem „Sternchenhinweis“ waren allerdings „Werbeware, Gutscheine und bereits reduzierte Ware“ von der Rabatt-Aktion ausgenommen. Das Landgericht München I untersagte diese Werbung nunmehr auf Antrag eines Verbraucherschutzvereins per einstweiliger Verfügung als wettbewerbswidrig.

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Amazon Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Wie lange müssen Schnäppchen verfügbar sein, die für einen begrenzten Zeitraum im Internet angeboten werden? Das Landgericht Berlin hat aktuell entschieden, dass solche Angebote mindestens während eines Viertels der Angebotszeitraums erhältlich sein müssen, da ansonsten von einer irreführenden Werbemaßnahme auszugehen sei (vgl. LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

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OLG Hamm – Die (mehrfache) Verlängerung eines zunächst befristeten Frühbucherrabatts muss keine irreführende Werbung darstellen

In seinem Urteil vom 2.9.2010 (Az. I-4 U 52/10) entschied das OLG Hamm, dass im Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils kein Fall einer irreführenden Werbung im Sinn des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zu sehen ist, wenn die Werbeaussage zum Zeitpunkt des Erscheinens der Werbung aus der prognostischen Sicht des Werbenden richtig war, dieser also von Anfang an den befristeten Frühbucherrabatt tatsächlich nur bis zum Ende der Frist gewähren wollte.

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