Gewinnspiele: Teilnahmebedingungen gehören in die Werbung
Bei Gewinnspielen zu beachten ist, dass bestimmte Teilnahmebedingungen (u.a. Gewinnermittlung, Altersbeschränkungen etc.) den potentiellen Teilnehmern bereits in der entsprechenden Werbung mitgeteilt werden müssen. Dies hat das LG Essen nun kürzlich entschieden.
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