Verkauf von Haushaltselektrogeräten

Verbraucher sind vor dem Online-Kauf bestimmter Haushaltsgroßgeräte unter anderem detailliert über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung im Ladengeschäft oder etwa im Fernabsatzhandel? Was haben Hersteller und/oder Importeure beim Inverkehrbringen von Weißer Ware zu beachten? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

LG Dresden: Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähig

Das LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle.

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Verkäufer von "weisser Ware" haben Kennzeichnungspflichten zu beachten!

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verpflichtet den Händler, beim Verkauf von weißer Ware, nämlich elektrische Haushaltswaschmaschinen, elektrische Haushaltskühl- und Gefriergeräte, kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, elektrische Haushaltswäschetrockner, Haushaltsgeschirrspüler und Elektrobacköfen die Energieeffizienzklasse und/oder den Energieverbrauch anzugeben.

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Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte im Online-Bereich

Erst vor kurzem wurden wegen unzureichender Angaben über Energieeffizienzklassen im Auftrag einer bekannten Elektronikkette massenhaft Abmahnungen verschickt. Aber auch unabhängig von diesen Abmahnungen ist die Tendenz zu beobachten, dass nun auch aufgrund fehlender Angaben zum Energieverbrauch abgemahnt wird.

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