Verkauf von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher

Leitfaden: Warmwasserspeicher richtig im Internet kennzeichnen

Warmwasserspeicher müssen hinsichtlich ihres Energieverbrauchs online besonders gekennzeichnet werden. Eine EU-Kennzeichnungsverordnung legt dabei verschiedene Anforderungen für Werbung und Angebote fest.

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Warmwasserbereiter, Warmwasserspeicher: Ab dem 26.09.2015 gelten neue Kennzeichnungspflichten

Sie möchten Warmwasserbereiter oder Warmwasserspeicher im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie ab dem 26.09.2015 diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Maschinen sind genau betroffen? Wie sind Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher oder auch Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 812/2013 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

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