Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
Dem Land steht eine enorme Hitzewelle bevor, mehr als 40 Grad sind für die nächsten Tage angekündigt. Hochsommerlich hitzig geht es ab und zu auch vor Gericht zu: Das LG Dortmund hat einen Händler bezüglich des Verkaufs einer Split-Klimaanlage zur Unterlassung verurteilt.
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