EuGH: Duftproben mit „Unverkäuflich“-Hinweis dürfen nicht weiterverkauft werden
Der EuGH stellt klar: Bei als „Unverkäuflich“ gekennzeichneten Duftproben tritt keine Erschöpfung ein. Ein Weiterverkauf ohne Zustimmung des Markeninhabers ist unzulässig.
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