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Bildung & E-Learning

Zulassungspflicht von Online-Live-Kursen nach dem FernUSG

Viele Anbieter von Online-Kursen kennen das Fernunterrichtsschutzgesetz nicht – bis ein Kunde darauf pocht oder Post von der Zentralstelle für Fernunterricht kommt. Mit einer viel beachteten Entscheidung hat das LG Hamburg nun für Aufsehen gesorgt.

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Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Coaching-Leistungen anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Wir bieten professionelle AGB für Coaching-Leistungen an.

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Rechtliche Fallstricke bei (Online-)Seminaren

Wer Seminare oder Online-Schulungen anbietet, muss zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Wir zeigen, welche Fallstricke bei Fernunterricht und Fernabsatz drohen und wie Anbieter sich rechtssicher aufstellen.

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FAQ zum Fernunterrichtsschutzgesetz

Ob Webinare, Online-Kurse, Online-Coaching oder Fernstudium – immer häufiger werden Fortbildungsveranstaltungen mittels Fernkommunikation, insbesondere online angeboten. Dabei ist vielen Anbietern solcher Veranstaltungen nicht bekannt, dass bestimmte Veranstaltungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (kurz: Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG) fallen und damit gesetzlich reguliert sind. In der Praxis lässt sich nicht immer eindeutig klären, ob der Anwendungsbereich des FernUSG eröffnet ist oder nicht. Die nachfolgenden FAQ sollen hierbei eine Hilfestellung geben und auch über die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Gesetz informieren.

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