Verkauf von Textilien

Neue Kennzeichnungspflicht für Täschnerwaren: tatsächlich durch EU-Kommission so beabsichtigt? (Update)

Im Gegensatz zum deutschen Textilkennzeichnungsgesetz tauchen Täschnerwaren nicht in dem Ausnahmekatalog (nicht kennzeichnungspflichtiger Waren) der EU-Textilkennzeichnungsverordnung auf. Nur, ist dies tatsächlich durch die EU-Kommission beabsichtigt? Die IT-Recht Kanzlei hat einfach einmal nachgefragt...

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In die Wolle gekriegt: Abmahnungen wegen falscher Darstellung des Obermaterials bei Textilprodukten

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür, und dementsprechend machen in den Regalen und e-Shops die sommerlichen T-Shirts und Bermudas den Norwegerpullis und Strickmützen Platz. Leider lauern bei der Werbung für diese Produkte juristische Fallstricke auf den Händler, wie ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf zeigt.

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Neues: beim Textilkennzeichnungsgesetz

Die fünfte Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 und 2 des Textilkennzeichnungsgesetzes ist in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden in den Anlagen 1 (Textilfaserbezeichnungen) und 2 (Anpassung der Zuschläge zur Berechnung des Nettotextilgewichts) des Textilkennzeichnungsgesetzes jeweils in der Nummer 47 Ausführungen zu der Faser "Melamin" hinzugefügt.

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eBook: zum Textilkennzeichnungsgesetz

Wer ist für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Textilerzeugnissen verantwortlich? Wie kennzeichnet man richtig und müssen auch in Prospekten beworbene Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden? Was sind überhaupt Textilerzeugnisse? Diese und viele weitere Fragen zum Textilkennzeichnungsgesetz werden im eBook " [Das Textilkennzeichnungsgesetz|index.php?id=%2FeBooks] " der IT-Recht Kanzlei beantwortet.

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr.3: Kennzeichnungsfreiheit bestimmter Produkte

Bestimmte Produkte aus textilen Fasern müssen laut Textilkennzeichnungsgesetz nicht gekennzeichnet werden. Welche sind das? Was sind "Täschner- und Sattlerwaren" und was versteht man unter dem Begriff "Spinnstoffe"? Diese und weitere Fragen werden im letzten Teil zur „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz“ der IT-Recht Kanzlei beantwortet.

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

Textilerzeugnisse sind zu kennzeichnen. Nur, was haben insbesondere Online-Händler zu beachten? Reicht es etwa, erst auf der „Detailseite“ eines angebotenen Produktes die Rohstoffgehaltsangaben zu veröffentlichen? Müssen auch Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden, die auf der Startseite eines Online-Shops angeboten werden und welche Besonderheiten bestehen wiederum bei eBay? Diese und viele weitere Fragen werden in der Folge 2 der „Serie zum [Textilkennzeichnungsgesetz|http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html] “ der IT-Recht Kanzlei beantwortet.

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr.1: Die Basics

Wer ist für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Textilerzeugnissen verantwortlich? Wie kennzeichnet man richtig und müssen auch in Prospekten beworbene Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden? Was sind überhaupt Textilerzeugnisse? Diese und viele weitere Fragen zum [Textilkennzeichnungsgesetz|http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html] werden im Rahmen der „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz“ der IT-Recht Kanzlei beantwortet. Die Folge Nr.1 führt dabei in die „Basics“ zum Textilkennzeichnungsgesetz (nachfolgend "TextilKG") ein.

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Textilkennzeichnung: Der Verkauf von Matratzen

Zurzeit werden Online-Händler abgemahnt, die nur die Bezugsstoffe ihrer zum Kauf angebotenen Matratzen kennzeichnen. Dies entspricht jedoch nicht den Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKG).

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Werbung: Konfektionsware, "Maßhemd" oder "maßgeschneidert"?

In welchen Fällen darf ein Online-Händler, der über das Internet Hemden verkauft, mit dem Begriff "Maßhemd" oder gar mit dem Begriff "maßgeschneidertes" Hemd werben? Hierzu ein interessanter Beschluss des KG Berlin.

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Wettbewerbszentrale: Mahnt Verkäufer von Taschen ab, der irreführend mit dem Begriff "Faux Leder" wirbt

Die Wettbewerbszentrale (Büro Stuttgart) hat einen eBay-Verkäufer von Taschen abgemahnt, der sein Produkt mit dem Hinweis "Faux Leder" beworben hat. Dies sei unzulässig, da es sich tatsächlich um Kunstleder handele und die angesprochenen Verkehrskreise den französischen Begriff "Faux" nicht verstehen könnten.

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Frage des Tages - zur Textilkennzeichnung

Müssen auch gebrauchte Textilerzeugnisse mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen sein?

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Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilfasern

Händler, die  Textilerzeugnisse im Internet vertreiben, haben darauf zu achten, bezüglich der verwendeten Fasern keine Phantasiebezeichnungen zu verwenden. Nur, wie dürfen die Textilfasern überhaupt bezeichnet werden?

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Häufiger Abmahngrund: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

"Beim 2. mal tuts nicht mehr ganz so weh". Dies war die Aussage eines Online-Händlers, der innerhalb  einer Woche zweimal abgemahnt wurde. Die zweite Abmahnungbezog sich dabei auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz, die zurzeit sehr häufig Gegenstand von Abamhnungen sind (insbesondere die Firma VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG mahnt [häufig |index.php?id=%2Fview&cid=3205] wegen angeblicher Verstöße gegen das TextilKennzG ab). Grund genug, um noch einmal auf die FAQ der IT-Recht Kanzlei hinzuweisen, die sich eingehend mit dem Thema "Textilkennzeichnung" beschäftigen.

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Textilkennzeichnungsgesetz: Rohstoffgehaltsangaben sind nicht immer notwendig!

Unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien sind ein häufiger Abmahngrund. Die IT-Recht Kanzlei listet im Folgenden diejenigen Erzeugnisse auf, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen.

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LG Frankenthal: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind abmahnbar!

Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.

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