Streitwerte
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 05.04.2011, Az.: 17 HK O 6767/11) einen Streitwert von 21.000 Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin sieben Wettbewerbsverstöße auf ihrer gewerblichen eBay-Präsenz begangen.
Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 05.04.2011, Az.: 17 HK O 6767/11) einen Streitwert von 21.000 Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin sieben Wettbewerbsverstöße auf ihrer gewerblichen eBay-Präsenz begangen.
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
Das Landgericht München II setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 10.02.2001, Az.: 1 HK O 664/11) einen Streitwert von 7.500,- Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin drei Wettbewerbsverstöße in Ihrem gewerblichen Online-Shop begangen.
Das Landgericht München II setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 10.02.2001, Az.: 1 HK O 664/11) einen Streitwert von 7.500,- Euro fest. Hierbei hatte die Antragsgegnerin drei Wettbewerbsverstöße in Ihrem gewerblichen Online-Shop begangen.
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner sieben Wettbewerbsverstöße auf seiner gewerblichen eBay-Präsenz begangen.
Das Landgericht München I setzte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 18.01.2011, Az.: 11 HK O 341/11) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner sieben Wettbewerbsverstöße auf seiner gewerblichen eBay-Präsenz begangen.
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
Das Landgericht München I setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 11 HK O 24945/10) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner vier Wettbewerbsverstöße auf seiner Internetpräsenz begangen.
Das Landgericht München I setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 11 HK O 24945/10) einen Streitwert von 13.000 Euro fest. Hierbei hatte der Antragsgegner vier Wettbewerbsverstöße auf seiner Internetpräsenz begangen.
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 44 O 153/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte ihre über das Internet angebotenen Bekleidungstextilien falsch gekennzeichnet.
Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 44 O 153/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte ihre über das Internet angebotenen Bekleidungstextilien falsch gekennzeichnet.
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Braunschweig setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 22 O 656/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Braunschweig setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 22 O 656/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Amberg: 10 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Amberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 41 HK O 407/10) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Amberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 41 HK O 407/10) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Passau: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Passau setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1 HK O 22/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Passau setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1 HK O 22/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Heidelberg: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Heidelberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 17/10 KfH) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Heidelberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12 O 17/10 KfH) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Münster: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 023 O 45/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Münster setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 023 O 45/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Trier: Drei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Trier setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 HK O 76/10) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich drei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Trier setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 HK O 76/10) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich drei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Detmold: Ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß bei Amazon = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Detmold setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 23/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich einenwettbewerbsrechtlichen Fehltritt bei Amazon erlaubt.
Das Landgericht Detmold setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 23/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich einenwettbewerbsrechtlichen Fehltritt bei Amazon erlaubt.
LG Berlin: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Berlin setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 97 O 19/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Berlin setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 97 O 19/10) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Bonn: 14 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bonn setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 16 O 121/09) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich vierzehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Bonn setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 16 O 121/09) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich vierzehn wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Lüneburg: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Lüneburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 5/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Lüneburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 5/10) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Saarbrücken: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Saarbrücken setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7KFH O 232/09) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich drei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Saarbrücken setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7KFH O 232/09) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich drei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Bochum: 2 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 255/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 255/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.
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