LG München I: „Jetzt Mitglied werden“ ist unzulässige Beschriftung für Bestellbutton
Im elektronischen Geschäftsverkehr geben Kunden ihre Vertragserklärung durch Betätigung eines Bestellbuttons ab. Ob die Beschriftung „Jetzt Mitglied werden“ zulässig ist, klärte jüngst das LG München I.
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