Firmenübernahme und Unterlassungserklärung: Haftet der neue Inhaber für alte Vertragsstrafen?
Das LG Berlin entschied, dass eine von der Vorinhaberin einer Firma abgegebene Unterlassungserklärung die neue Firmeninhaberin nur dann binde, wenn diese von der Unterlassungsverpflichtung Kenntnis gehabt habe.
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