Seminare / Schulungen

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching

Ab sofort: Professionelle Rechtstexte für Coaching

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Coaching-Leistungen anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.

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LG Berlin: Wettbewerbsverstoß durch regelmäßige Online-Schulungen ohne Zulassung nach FernUSG

LG Berlin: Wettbewerbsverstoß durch regelmäßige Online-Schulungen ohne Zulassung nach FernUSG

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) regelt Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht und normiert unter anderem, dass Fernlehrgänge einer staatlichen Zulassung bedürfen. Das LG Berlin hat entschieden, dass eine fehlende Zulassung für regelmäßige Online-Schulungen (hier: Ausbildung zum Fitnesstrainer) als Verstoß gegen das FernUSG auch eine Wettbewerbsverletzung darstellt.

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IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an

IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB für die Veranstaltung von Seminaren/Schulungen an

Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) die Veranstaltung von Kursen/Seminaren anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Je nachdem, wie in solchen Fällen der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande kommt und wie die jeweiligen Lerninhalte vermittelt werden (online oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen) können besondere fernabsatzrechtliche Regelungen aber auch die Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zur Anwendung kommen.

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Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von (Online-)Seminaren und (Online-)Schulungen und wie diese zu vermeiden sind

Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von (Online-)Seminaren und (Online-)Schulungen und wie diese zu vermeiden sind

Weiterbildung liegt im Trend. Das Angebot von Schulungen, Fortbildungen und Lehrgängen ist scheinbar endlos. Um im digitalen Zeitalter konkurrenzfähig zu bleiben, nutzen immer mehr Anbieter von Weiterbildungsveranstaltungen eine eigene Webseite, um für ihr Angebot zu werben und sich dadurch von anderen Anbietern abzugrenzen. Die IT-Recht-Kanzlei klärt im folgenden Beitrag darüber auf, welche rechtlichen Besonderheiten Veranstalter dabei zu beachten haben.

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