Preisangabenverordnung
LG Hamburg: Grundpreis muss nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis angegeben werden!
Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben stehen nach wie vor ganz weit oben auf der Liste der häufigsten Abmahngründe. Online-Händler müssen neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) bei Waren angeben, welche nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder auch nur beworben werden. Darüber hinaus verlangt § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV nach seinem Wortlaut, dass der Grundpreis in „unmittelbarer Nähe“ des Gesamtpreises angegeben werden muss. Dieses „Näheerfordernis“ wurde bereits in der Vergangenheit als mit EU-Recht nicht vereinbar gewertet. Nun hat diese Ansicht auch das LG Hamburg bestätigt.
Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben stehen nach wie vor ganz weit oben auf der Liste der häufigsten Abmahngründe. Online-Händler müssen neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) bei Waren angeben, welche nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten oder auch nur beworben werden. Darüber hinaus verlangt § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV nach seinem Wortlaut, dass der Grundpreis in „unmittelbarer Nähe“ des Gesamtpreises angegeben werden muss. Dieses „Näheerfordernis“ wurde bereits in der Vergangenheit als mit EU-Recht nicht vereinbar gewertet. Nun hat diese Ansicht auch das LG Hamburg bestätigt.
LG Kiel: Pfandpreis muss in den Gesamtpreis einbezogen werden
Nach der in Deutschland geltenden Preisangabenverordnung (PAngV) haben Händler Preisangaben in Angeboten und Werbung einschließlich der Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen als sogenannte „Gesamtpreise“ anzugeben. Ziel der Preisangabenverordnung ist es, durch die angestrebte Schaffung von Preiswahrheit und Preisklarheit, sowohl den Verbraucher als auch den Wettbewerb selbst zu schützen. Ein Streitpunkt in diesem Bereich ist dabei, ob das nach der Verpackungsordnung zu erhebende Pfand in den Endpreis der Ware mit einzuberechnen ist.
Nach der in Deutschland geltenden Preisangabenverordnung (PAngV) haben Händler Preisangaben in Angeboten und Werbung einschließlich der Umsatzsteuer und sonstigen Preisbestandteilen als sogenannte „Gesamtpreise“ anzugeben. Ziel der Preisangabenverordnung ist es, durch die angestrebte Schaffung von Preiswahrheit und Preisklarheit, sowohl den Verbraucher als auch den Wettbewerb selbst zu schützen. Ein Streitpunkt in diesem Bereich ist dabei, ob das nach der Verpackungsordnung zu erhebende Pfand in den Endpreis der Ware mit einzuberechnen ist.
Neue Preisvorschlagfunktion bei eBay mit vielen Fragen
Derzeit noch in der Testphase befindet sich eine neue Preisvorschlagsfunktion für Verkäufer bei eBay.de: Diese sieht vor, dass der Preisvorschlag direkt vom Verkäufer ausgeht und an bloße Beobachter der eigenen Artikel gesendet werden kann. Juristisch wirft diese neue Funktion leider einige Fragen auf…
Derzeit noch in der Testphase befindet sich eine neue Preisvorschlagsfunktion für Verkäufer bei eBay.de: Diese sieht vor, dass der Preisvorschlag direkt vom Verkäufer ausgeht und an bloße Beobachter der eigenen Artikel gesendet werden kann. Juristisch wirft diese neue Funktion leider einige Fragen auf…
OLG Frankfurt a.M.: Vertrieb von konfektionierten Kabeltrommeln unterliegt nicht der Grundpreisangabepflicht
Immer wieder sind Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Gerichtliche Entscheidungen ergehen daraufhin aber meistens nur für Grenzfälle, in denen für bestimmte Produkte die Anwendung der Grundpreisvorschriften mit der Behauptung streitig gestellt wird, es liege kein tatbestandliches Anbieten nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche vor. Mit einem solchen Grenzfall, namentlich der Grundpreisangabepflicht für Kabeltrommeln, hatte sich das OLG Frankfurt a.M. in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20.06.2018 (Az. 6 U 99/17) zu befassen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.
Immer wieder sind Verstöße gegen die Pflicht zur Grundpreisangabe Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Gerichtliche Entscheidungen ergehen daraufhin aber meistens nur für Grenzfälle, in denen für bestimmte Produkte die Anwendung der Grundpreisvorschriften mit der Behauptung streitig gestellt wird, es liege kein tatbestandliches Anbieten nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche vor. Mit einem solchen Grenzfall, namentlich der Grundpreisangabepflicht für Kabeltrommeln, hatte sich das OLG Frankfurt a.M. in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 20.06.2018 (Az. 6 U 99/17) zu befassen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.
LG Hamburg: Hinweis „inkl. MwSt.“ auch bei Differenzbesteuerung Pflicht
Das LG Hamburg (Beschluss vom 14.05.19, Az.: 327 O 169/19) hat kürzlich entschieden, dass auch bei Anwendung der Differenzbesteuerung im Rahmen der Preisangabe zwingend der Hinweis auf die Beinhaltung der Umsatzsteuer erfolgen muss. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor.
Das LG Hamburg (Beschluss vom 14.05.19, Az.: 327 O 169/19) hat kürzlich entschieden, dass auch bei Anwendung der Differenzbesteuerung im Rahmen der Preisangabe zwingend der Hinweis auf die Beinhaltung der Umsatzsteuer erfolgen muss. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß vor.
Die 0%-Finanzierung in der Werbung: Voraussetzungen und Informationspflichten
Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce erfreut sich das Angebot einer sogenannten 0%-Finanzierung unter Händlern aller Branchen zunehmender Beliebtheit. Die Bereitstellung einer Möglichkeit für Verbraucher, Kaufpreise zinsfrei und in flexibler Laufzeit finanzieren zu können, entfaltet besondere Lockwirkung, lässt Hemmschwellen für die Kaufentscheidung sinken und so auf Händlerseite auf stattliche Umsatzsteigerungen hoffen. Weisen Händler allerdings werbend auf derartige 0%-Finanzierungslösungen hin, preisen sie hierbei auch den Abschluss eines Darlehensvertrags zur Kaufpreisfinanzierung, meist mit einem kooperierenden Kreditinstitut, an. Vor diesem Hintergrund knüpft das Gesetz an die Finanzierungswerbung mit Null-Konditionen besondere Voraussetzungen und Informationspflichten, die im aktuellen Beitrag beleuchtet werden.
Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce erfreut sich das Angebot einer sogenannten 0%-Finanzierung unter Händlern aller Branchen zunehmender Beliebtheit. Die Bereitstellung einer Möglichkeit für Verbraucher, Kaufpreise zinsfrei und in flexibler Laufzeit finanzieren zu können, entfaltet besondere Lockwirkung, lässt Hemmschwellen für die Kaufentscheidung sinken und so auf Händlerseite auf stattliche Umsatzsteigerungen hoffen. Weisen Händler allerdings werbend auf derartige 0%-Finanzierungslösungen hin, preisen sie hierbei auch den Abschluss eines Darlehensvertrags zur Kaufpreisfinanzierung, meist mit einem kooperierenden Kreditinstitut, an. Vor diesem Hintergrund knüpft das Gesetz an die Finanzierungswerbung mit Null-Konditionen besondere Voraussetzungen und Informationspflichten, die im aktuellen Beitrag beleuchtet werden.
LG Oldenburg: Grundpreis muss nicht in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben werden!
Die Preisangabenverordnung (PAngV) bestimmt, dass Händler bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angebotenen bzw. beworben werden, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) angeben müssen. Die Gesetzeslage fordert bei der Angabe des Grundpreises, dass dieser „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis anzugeben ist. Das LG Oldenburg hat diesbezüglich entschieden, dass Grundpreise lediglich „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ dargestellt werden müssen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Oldenburg in unserem Beitrag.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) bestimmt, dass Händler bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angebotenen bzw. beworben werden, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) angeben müssen. Die Gesetzeslage fordert bei der Angabe des Grundpreises, dass dieser „in unmittelbarer Nähe“ zum Gesamtpreis anzugeben ist. Das LG Oldenburg hat diesbezüglich entschieden, dass Grundpreise lediglich „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ dargestellt werden müssen. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Oldenburg in unserem Beitrag.
Grundpreisangabe auch im Rahmen von Google Shopping / Google Ads zwingend erforderlich
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge und/ oder Fläche anbietet oder bewirbt, hat den Preis je Mengeneinheit (also den Grundpreis) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis der Ware anzugeben. Derzeit sind gehäuft Abmahnungen von Händlern zu beobachten, die grundpreispflichtige Waren im Rahmen von Google Shopping und/ oder Google Ads bewerben und dort keinen Grundpreis angeben.
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge und/ oder Fläche anbietet oder bewirbt, hat den Preis je Mengeneinheit (also den Grundpreis) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis der Ware anzugeben. Derzeit sind gehäuft Abmahnungen von Händlern zu beobachten, die grundpreispflichtige Waren im Rahmen von Google Shopping und/ oder Google Ads bewerben und dort keinen Grundpreis angeben.
Der Grundpreis auf eBay: Wer sich auf die Grundpreisangabe durch eBay verlässt, riskiert abgemahnt zu werden!
Verstöße gegen die Grundpreisangabe (vor allem) auf der Plattform eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Händler. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Wer sich allerdings auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. Wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.
Verstöße gegen die Grundpreisangabe (vor allem) auf der Plattform eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Händler. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Wer sich allerdings auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. Wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.
BGH: Grundpreis für Kaffeepulver in Kaffeekapseln verpflichtend
Die Pflicht, in der Werbung und in Angeboten von Waren in Fertigpackungen, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, den Grundpreis anzugeben, ist essentieller Bestandteil der Preisangabenverordnung. Lange Zeit war umstritten, ob diese Grundpreisangabepflicht auch für Kaffeekapseln hinsichtlich des enthaltenen Kaffeepulvers besteht. Immerhin werden diese grundsätzlich nach Stückzahlen angeboten. Mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. I ZR 85/18) hat der BGH nun zugunsten einer Grundpreispflicht für Kaffeekapseln entschieden und zudem einen wichtigen Grundsatz aufgestellt. Lesen Sie nachfolgend mehr zum bedeutsamen höchstrichterlichen Urteil.
Die Pflicht, in der Werbung und in Angeboten von Waren in Fertigpackungen, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, den Grundpreis anzugeben, ist essentieller Bestandteil der Preisangabenverordnung. Lange Zeit war umstritten, ob diese Grundpreisangabepflicht auch für Kaffeekapseln hinsichtlich des enthaltenen Kaffeepulvers besteht. Immerhin werden diese grundsätzlich nach Stückzahlen angeboten. Mit Urteil vom 28.03.2019 (Az. I ZR 85/18) hat der BGH nun zugunsten einer Grundpreispflicht für Kaffeekapseln entschieden und zudem einen wichtigen Grundsatz aufgestellt. Lesen Sie nachfolgend mehr zum bedeutsamen höchstrichterlichen Urteil.
LG Hamburg: Hinweis zur enthaltenen Umsatzsteuer auch bei Differenzbesteuerung erforderlich
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 28.02.2019 (Az. 403 HKO 7/19) entschieden, dass bei einem Angebot auf der Internetplattform eBay ein Hinweis zur enthaltenen Umsatzsteuer auch bei solchen Angeboten erforderlich ist, die der Differenzbesteuerung gemäß §25a UStG unterliegen.
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 28.02.2019 (Az. 403 HKO 7/19) entschieden, dass bei einem Angebot auf der Internetplattform eBay ein Hinweis zur enthaltenen Umsatzsteuer auch bei solchen Angeboten erforderlich ist, die der Differenzbesteuerung gemäß §25a UStG unterliegen.
LG Arnsberg: Grundpreis muss angegeben werden, wenn der Gesamtpreis genannt wird und zwar auch, wenn noch eine Produktauswahl erforderlich ist
Das LG Arnsberg hat entschieden (Urteil vom 02.08.2018, Az.: 8 O 20/18), dass der Grundpreis auf eBay bereits dann angegeben werden muss, wenn die betreffende Ware unter Nennung des Gesamtpreises dargestellt wird. Dies gilt auch, wenn für die betreffende Ware erst noch eine Produktauswahl (Farbe und Stückzahl) erforderlich ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Arnsberg in unserem Beitrag.
Das LG Arnsberg hat entschieden (Urteil vom 02.08.2018, Az.: 8 O 20/18), dass der Grundpreis auf eBay bereits dann angegeben werden muss, wenn die betreffende Ware unter Nennung des Gesamtpreises dargestellt wird. Dies gilt auch, wenn für die betreffende Ware erst noch eine Produktauswahl (Farbe und Stückzahl) erforderlich ist. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Arnsberg in unserem Beitrag.
Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform müssen mit einem Grundpreis versehen werden
Eine Frage mit aktueller Brisanz erhitzt die Gemüter der Online-Händler. Haben Online-Händler Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit einem Grundpreis zu versehen oder reicht es aus, wenn die bloße Stückzahl angegeben wird (mit der Konsequenz, dass ein Grundpreis nicht zu nennen wäre). Derzeit werden zu diesem Thema Abmahnungen verschickt. Unser aktueller Beitrag möchte zu dieser Frage Stellung beziehen.
Eine Frage mit aktueller Brisanz erhitzt die Gemüter der Online-Händler. Haben Online-Händler Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit einem Grundpreis zu versehen oder reicht es aus, wenn die bloße Stückzahl angegeben wird (mit der Konsequenz, dass ein Grundpreis nicht zu nennen wäre). Derzeit werden zu diesem Thema Abmahnungen verschickt. Unser aktueller Beitrag möchte zu dieser Frage Stellung beziehen.
OLG Stuttgart: Grundpreis in der Mini-Galerieansicht von eBay - ja oder nein?
Ist eine durch eBay automatisch erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produktes, die keine Angaben zu dessen Material und Verwendungszweck enthält, ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV)? Die Beantwortung der Frage war relevant für eine Vertragsstrafenforderung aufgrund einer nicht getroffenen Grundpreisanzeige in der Minigalerieansicht. Das OLG Stuttgart beleuchtete diese Frage in einem sehr praxisrelevanten Urteil, welches insbesondere eBay-Händler interessieren dürfte.
Ist eine durch eBay automatisch erzeugte „Minigalerie“-Ansicht eines Produktes, die keine Angaben zu dessen Material und Verwendungszweck enthält, ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV)? Die Beantwortung der Frage war relevant für eine Vertragsstrafenforderung aufgrund einer nicht getroffenen Grundpreisanzeige in der Minigalerieansicht. Das OLG Stuttgart beleuchtete diese Frage in einem sehr praxisrelevanten Urteil, welches insbesondere eBay-Händler interessieren dürfte.
Pflicht zur Grundpreisangabe beim Verkauf von Kaffee-Kapseln
Das LG Koblenz hat entschieden, dass ein Elektromarkt, der neben Kaffeemaschinen auch Kaffee-Kapseln verkauft, verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis – also den Preis je kg oder 100g – für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee anzugeben.
Das LG Koblenz hat entschieden, dass ein Elektromarkt, der neben Kaffeemaschinen auch Kaffee-Kapseln verkauft, verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis – also den Preis je kg oder 100g – für den in den Kapseln enthaltenen Kaffee anzugeben.
KG Berlin: Nichtausweisung von Flaschenpfand stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar
Das Kammergericht Berlin hatte sich im vorliegenden Urteil (v. 21.06.2017 – Az.: 5 U 185/16) mit der Frage zu beschäftigen, ob die fehlende Angabe des Flaschenpfands ein Wettbewerbsverbot iSd. § 3a UWG darstellt.
Das Kammergericht Berlin hatte sich im vorliegenden Urteil (v. 21.06.2017 – Az.: 5 U 185/16) mit der Frage zu beschäftigen, ob die fehlende Angabe des Flaschenpfands ein Wettbewerbsverbot iSd. § 3a UWG darstellt.
Problem Grundpreise: häufig abgemahnte Fehler bei bestimmten Fallkonstellationen
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, hat grundsätzlich neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis mit anzugeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen Beitrag einige Fallkonstellationen vor, bei denen Online-Händler gerade in Bezug auf das Thema Grundpreise ganz besondere Vorsicht walten lassen sollten.
Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, hat grundsätzlich neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis mit anzugeben. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihrem aktuellen Beitrag einige Fallkonstellationen vor, bei denen Online-Händler gerade in Bezug auf das Thema Grundpreise ganz besondere Vorsicht walten lassen sollten.
OLG Celle: Grundpreisangabe bei fast allen kosmetischen Produkten erforderlich
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 23.03.2017 (Az.: 13 U 158/16) entschieden, dass auch kosmetische Artikel im Online-Shop Grundpreisangaben enthalten müssen. Die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngVO, welcher von der Pflicht, Grundpreise zu nennen, entbindet, ist nicht anzuwenden; zum einen ist diese Regelung restriktiv auszulegen, zum anderen gilt sie nur für Produkte, die ausschließlich eine kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken. Lesen Sie hier mehr zur Begründung des Gerichts:
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 23.03.2017 (Az.: 13 U 158/16) entschieden, dass auch kosmetische Artikel im Online-Shop Grundpreisangaben enthalten müssen. Die Ausnahmevorschrift des § 9 Abs. 5 Nr. 2 PAngVO, welcher von der Pflicht, Grundpreise zu nennen, entbindet, ist nicht anzuwenden; zum einen ist diese Regelung restriktiv auszulegen, zum anderen gilt sie nur für Produkte, die ausschließlich eine kurzfristige Änderung des äußeren Erscheinungsbildes bewirken. Lesen Sie hier mehr zur Begründung des Gerichts:
Pflicht zur Grundpreisangabe? Set-Bestandteile unterscheiden sich durch verschiedene Farben
Nachdem das LG Koblenz Anfang des Jahres bereits einen Online-Händler, der Kabelrohre im Set anbot, zur Angabe von Grundpreisen verpflichtet hatte, springt das LG Nürnberg-Fürth nun auf denselben Zug auf. Das Gericht verpflichtete einen Shop-Betreiber, der online Ölfarben im Set veräußerte, ebenfalls zur Angabe von Grundpreisen. Im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei erfahren Sie, ob die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth überzeugend ist.
Nachdem das LG Koblenz Anfang des Jahres bereits einen Online-Händler, der Kabelrohre im Set anbot, zur Angabe von Grundpreisen verpflichtet hatte, springt das LG Nürnberg-Fürth nun auf denselben Zug auf. Das Gericht verpflichtete einen Shop-Betreiber, der online Ölfarben im Set veräußerte, ebenfalls zur Angabe von Grundpreisen. Im aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei erfahren Sie, ob die Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth überzeugend ist.
Pflicht zur Grundpreisangabe? Set-Bestandteile haben verschiedene Durchmesser und Materialstärken
Online-Händler, die verschiedenartige Produkte in Sets bzw. Bundles anbieten, sind nach einer Ausnahmevorschrift in der Preisangabenverordnung von der nervigen Pflicht zur Angabe eines Grundpreises befreit. Ein Shop-Betreiber erlebte nun jedoch eine böse Überraschung: Obwohl er seine Kabelrohre in verschiedenen Durchmessern und Materialstärken auf der Verkaufsplattform eBay im Set anbot, verpflichtete ihn das LG Koblenz zur Angabe des Grundpreises. Ob das Urteil des LG Koblenz damit nun alles auf den Kopf stellt, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht
Online-Händler, die verschiedenartige Produkte in Sets bzw. Bundles anbieten, sind nach einer Ausnahmevorschrift in der Preisangabenverordnung von der nervigen Pflicht zur Angabe eines Grundpreises befreit. Ein Shop-Betreiber erlebte nun jedoch eine böse Überraschung: Obwohl er seine Kabelrohre in verschiedenen Durchmessern und Materialstärken auf der Verkaufsplattform eBay im Set anbot, verpflichtete ihn das LG Koblenz zur Angabe des Grundpreises. Ob das Urteil des LG Koblenz damit nun alles auf den Kopf stellt, erfahren Sie im aktuellen Beitrag der IT-Recht
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
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