Marken- und Domainrecht
Man lernt nie aus: Überblick über das Designschutzrecht!
In Deutschland werden Designs durch das DesignG geschützt. Das europäische Pendant ist die GGV, die ebenfalls Geschmacksmuster schützt. In diesem Beitrag finden Sie alles Wissenswerte von der Anmeldung bis zur Verletzung des Designschutzrechts.
17 min 1FAQ Geschmacksmuster/Design
Im gewerblichen Rechtsschutz nehmen Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen.
9 minAlso doch: LEGO-Baustein soll Designschutz behalten
Der EuG hat entschieden, dass das EUIPO zu Unrecht das LEGO-Geschmacksmuster für nichtig erklärt hat und damit der bekannte Baustein des LEGO-Spielbaukastens erstmal weiterhin als Geschmacksmuster geschützt ist.
4 minÜber Geschmack lässt sich streiten: FAQ zum Geschmacksmuster- und Designschutz
Neben markenrechtlichen Abmahnungen nehmen im gewerblichen Rechtsschutz Abmahnungen wegen unberechtigter Nutzung von Geschmacksmustern bzw. Designs in letzter Zeit deutlich zu. Grund genug hier mal genauer hinzusehen. Um was geht es eigentlich bei einem Geschmacksmuster bzw. Design? Viele Händler können mit diesen Begrifflichkeiten wenig anfangen - und doch: Wer geschützte Muster verletzt, dem drohen ähnlich drakonische Strafen wie bei einer Markenverletzung.
5 minKennste? Zur Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Ansprüche bei Designklau
Hat ein Produktdesign eine unverkennbare Wiedererkennungswirkung und wird langfristig mit einer Firma verbunden, kann Marken- und Wettbewerbsrecht greifen. Eine Nachahmung ist dann unlauter. Beide Ansprüche können nebeneinander bestehen.
3 minÜber Geschmack lässt sich streiten - FAQ zum Geschmacksmusterschutz
Wer heutzutage Gebrauchsgegenstände vermarktet, weiß: Der Kunde kauft, was ihm gefällt. Auf einem Markt, auf dem das Angebot ständig wächst und die funktionalen Unterschiede zwischen den Konkurrenzprodukten immer geringer werden, ist eine gute, einzigartige Gestaltung der Schlüssel zum Verkaufserfolg. Um zeit- und kostenintensiv entwickelte Designs vor Nachahmern zu schützen, gibt es die Möglichkeit, diese als so genannte „Geschmacksmuster“ eintragen zu lassen.
4 minDas nicht eingetragene Europäische Geschmacksmuster
Gerade bei Firmenlogos stellt sich oft die Frage, wie diese rechtlich geschützt sind. Hier bereiten das Urheber- und Markenrecht oft einige Probleme, da entweder die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist oder die Voraussetzungen des Schutzes als Geschäftsabzeichen fraglich sind. Häufig übersehen wird jedoch der Schutz des Logos als nicht eingetragenes europäisches Geschmacksmuster.
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