Verkauf von Lebensmitteln

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist Ende 2011 in Kraft getreten. Seit dem 13.12.2014 gilt eine umfassende Online-Kennzeichnungspflicht mit der Konsequenz, dass Lebensmittel, die im Fernabsatz geliefert werden, hinsichtlich der anzugebenden Informationen weitgehend denselben Anforderungen unterliegen wie Lebensmittel, die in Geschäften verkauft werden.

Abmahnung vorprogrammiert: Unzulässige Werbung für Lebensmittel

Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben in der Werbung von Online-Angeboten sind immer wieder Gegenstand von Abmahnungen, die auf unserem Tisch landen. Aktuell liegt uns eine interessante Abmahnung des Verbandes Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin vor, in dem u. a. die Werbung mit der Aussage „Bio Maulbeeren – ohne Zusätze“ abgemahnt wird.

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Wein: Fehlende Pflichtinformationen und unlautere Bekömmlichkeitswerbung

Wer Wein über das Internet verkauft, hat nicht nur spezielle Informationspflichten für Lebensmittel zu beachten, sondern muss in Anbetracht des Alkoholgehalts auch im Umgang mit Ernährungswerbung Vorsicht walten lassen.

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LG Stade: Werbung mit „Käse-Alternative“ für vegane Produkte begründet keinen Wettbewerbsverstoß

Die rein pflanzliche Ernährung unter Verzicht auf alle tierischen Erzeugnisse liegt seit einigen Jahren zunehmend im Trend. Anhänger bezeichnen den Veganismus nicht nur als Ernährungsweise, sondern sehen in ihm eine Lebenseinstellung. Verwunderlich ist es daher nicht, dass immer mehr Hersteller pflanzliche Substitute für alltägliche Lebensmittel anbieten, die seit jeher tierischen Ursprungs sind. Rechtlich problematisch kann es hierbei werden, wenn die vegane Variante dem tierischen Produkt namentlich gleichgestellt wird. Bezogen auf einen veganen Käseersatz hatte jüngst das LG Stade mit Urteil vom 28.03.2019 (Az.: 8 O 64/18) zu entscheiden, ob dessen Anpreisung als „Käse-Alternative“ mit dem Irreführungsverbot zu vereinbaren ist.

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Neue, strengere Vorschriften für Lebensmittel für Säuglinge, Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke

Das Europäische Parlament hat kürzlich einer Reihe von klareren Vorschriften zugestimmt, mit denen spezielle Gruppen von Verbrauchern, beispielsweise Säuglinge und Kleinkinder, geschützt werden sollen. Ziel ist, die Verbraucher bezüglich des Inhalts und der Vermarktung dieser „besonderen“ Lebensmittel besser zu schützen, ein besseres Umfeld für Unternehmen zu schaffen und für eine bessere Anwendung der Vorschriften zu sorgen.

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BGH legt Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor

Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung "Monsterbacke". Auf dessen Verpackungsoberseite verwendet sie den Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!". Die Klägerin hält dies für unzulässig im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 9 und 10 der sogenannten Health-Claim-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006), weil der Werbeslogan sowohl nährwert- als auch gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte, weiter erforderliche Angaben aber fehlten. Im Übrigen sei der Slogan irreführend nach § 11 Abs. 1 LFGB, weil nicht auf den gegenüber Milch erheblich erhöhten Zuckergehalt hingewiesen werde. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten in Anspruch genommen.

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