Verkauf von Kühlgeräten

Kühlgeräte (z.B. Kühlschränke) richtig im Internet kennzeichnen

Kühlgeräte (z.B. Kühlschränke) richtig im Internet kennzeichnen

Haushaltskühlgeräte müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs besonders gekennzeichnet werden. Wir zeigen, wie es geht.

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EU-Verordnung 1060/2010: Besondere Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Haushaltskühlgeräten und Weinschränke seit dem 30.11.2011

EU-Verordnung 1060/2010: Besondere Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Haushaltskühlgeräten und Weinschränke seit dem 30.11.2011

Die EU-Verordnung Nr. 1060/2010, welche die Richtlinie 94/2/EG mit Wirkung zum 30.11.2011 ersetzte, legt verbindliche Energiekennzeichnungsvorschriften für Händler fest, die Haushaltskühlgeräte (dazu können auch Weinschränke gehören) über den stationären Handel oder im Fernverkauf über Kataloge oder das Internet anbieten. Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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EU-Verordnung 1060/2010: Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten

EU-Verordnung 1060/2010: Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltskühlgeräten

Die EU-Verordnung 1060/2010 sieht umfangreiche (Etikettierungs-) Vorgaben bei Haushaltskühlgeräten vor, die seit dem 30.11.2011 in Verkehr gebracht werden. In dem Zusammenhang stellen sich Hersteller bzw. Importeure viele Fragen, etwa: Wie sind Etiketten für Haushaltskühlgeräte zu gestalten? Was git bei Weinschränken? Was haben Lieferanten generell bei der Werbung ihrer Haushaltskühlgeräte zu beachten? Informieren Sie sich und lesen Sie zu den Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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IT-Recht Kanzlei stellt vor: die EU-Verordnung 1060/2010 in Bezug auf Haushaltskühlgeräte

IT-Recht Kanzlei stellt vor: die EU-Verordnung 1060/2010 in Bezug auf Haushaltskühlgeräte

Die EU-Verordnung Nr. 1060/2010 ist am 30.11.2010 in Kraft getreten und hob mit Wirkung zum 30.11.2011 die Richtlinie 94/2/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. "Lieferanten" (also Hersteller/Importeure) und Händler haben den daraus folgenden Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Haushaltskühlgeräte, die seit dem 30.11.2011 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Grund genug, die EU-Verordnung Nr. 1060/2010 einmal genauer vorzustellen.

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