Verkauf von Klimageräten (Luftkonditionierer)

Neue Kennzeichnungsvorgaben: Für seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer

Neue Kennzeichnungsvorgaben: Für seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer
Neue Kennzeichnungsvorgaben: Für seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebrachte Luftkonditionierer

Die EU-Verordnung Nr. 626/2011 regelt die Kennzeichnung von netzbetriebenen Luftkonditionierer neu, die seit dem 01.01.2013 in den Verkehr gebracht worden sind. Wie sind in Zukunft Luftkonditionierer im Ladengeschäft oder etwa im Fernabsatzhandel zu kennzeichnen? Was haben Hersteller und/oder Importeure beim Inverkehrbringen von Luftkonditionierern zu beachten? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

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