Verkauf von Lampen

Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen")  richtig im Internet kennzeichnen

Leitfaden: Leuchtmittel ( "Lampen") richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Leuchtmitteln (umgangssprachlich "Lampen") im Internet ist schon derzeit komplex, wird aber zusätzlich zum 01.09.2021 noch vollständig reformiert. Die IT-Recht Kanzlei zeigt, wie Leuchtmittel im Internet derzeitig und zukünftig zu kennzeichnen sind.

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Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt

Inverkehrbringen von Halogenlampen ab dem 01.09.2018 untersagt

Was der Glühlampe bereits 2012 widerfuhr, wird ab morgen, den 01.09.2018, die meisten gängigen Halogenlampen betreffen: mit Inkrafttreten der sechsten Anforderungsstufe der Lampen-Ökodesign-Verordnung Nr. 244/2009 erfüllen herkömmliche Halogenlampen die europäischen Effizienzschwellenwerte nicht mehr und dürfen folglich in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

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Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden

Licht ins Dunkel! Wer mit der Sparsamkeit von Halogenlampen wirbt kann abgemahnt werden

Derzeit werden vermehrt Händler abgemahnt, die Halogenlampen unter Verwendung von Bezeichnungen wie „Eco“ , „Sparlampe“ oder "Energiesparlampe beworben haben. Fakt ist: Halogenlampen sind im Vergleich zu LED-Lampen oder Energiesparlampen wahre Stromfresser. Der Stromverbrauch liegt um ein vielfaches höher als beispielsweise bei LED-Lampen. Der Lauterer Wettbewerb e.V. hat sich dies zum Thema gemacht und vielfach abgemahnt. Jeder betroffene Händler sollte also seine Angebote diesbzgl. nochmal überprüfen.

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BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

BGH bestätigt Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Der BGH hat kürzlich über ein Verbot des Vertriebs von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt entschieden.

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Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben

Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen zum 1. September 2016 teilweise aufgeschoben

Das ursprünglich zum 1. September 2016 greifende EU-weite Verbot des Inverkehrbringens ineffizienter Halogenlampen ist von der EU-Kommission bereits im Herbst 2015 mittels einer EU-Verordnung abgemildert und um zwei Jahren auf den 1. September 2018 verschoben worden. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Hintergründe und die Auswirkungen.

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Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!

Bezeichnung von Halogenlampen mit Begriffen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ wird abgemahnt!

Halogenlampen sind im Vergleich zu LED-Lampen oder Energiesparlampen wahre Stromfresser. Der Stromverbrauch liegt etwa um das 4 bis 5-fache höher als bei LED-Lampen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. auf seiner Homepage berichtet, hat er kürzlich mehrere Hersteller von Halogenlampen wegen Verwendung von Bezeichnungen wie „Eco“ oder „Sparlampe“ abgemahnt. Hier ist auch für Händler höchste Vorsicht geboten.

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Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten trotz entgegenstehender Verordnung zulässig?

Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten trotz entgegenstehender Verordnung zulässig?

Die Verordnung (EU) Nr. 874/2012 legt Händlern und Herstellern weitgehende energieverbrauchsbasierte Kennzeichnungspflichten für Lampen und Leuchten auf, deren Umsetzung durch einen ergänzenden Rechtsakt nunmehr auch im Online-Handel spezifischen Anforderungen unterliegt. Umgekehrt aber klammert die Verordnung bestimmte Produkte aus ihrem Anwendungsbereich aus und erklärt vor allem Einbauteile für nicht kennzeichnungspflichtig. Im folgenden Beitrag soll erörtert werden, ob über den Regelungsinhalt hinaus eine ergänzende Kennzeichnung von fest verbauten Lampen in Leuchten zulässig ist.

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eBook zur Kennzeichnung von Lampen

eBook zur Kennzeichnung von Lampen

Beim Inverkehrbringen und dem Verkauf von Lampen sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Lampen sind genau betroffen? Wie sind Lampen beim Vertrieb über den Fernabsatz (z.B. Online-Shop, Katalog) zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die EU-Verordnung Nr. 518/2014, welche die EU-Verordnung 874/2012 mit Wirkung zum 01.01.2015 ergänzt? Informieren Sie sich zum Thema "Kennzeichnung von Lampen" und lesen Sie das komplett überarbeitete eBook der IT-Recht Kanzlei.

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Lampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?

Lampen sind in Leuchten fest verbaut: Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 harmonisiert die Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten und stellt ein umfangreiches Pflichtenprogramm für Hersteller und Händler auf, das angesichts stark fragmentierter Regelungsinhalte und auslegungsbedürftiger Rechtsbegriffe auch 2 Jahre nach seiner Verabschiedung kontinuierlich neue Fragen aufwirft. Insbesondere die verschiedenen Leuchtenarten und deren spezifische Kennzeichnungsvorgaben stellen Händler vor seit jeher vor Probleme. Aus gegebenem Anlass behandelt dieser Beitrag die Frage, ob und inwieweit eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn Lampen in Leuchten fest verbaut sind.

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Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Lampen gemäß EU-Verordnung Nr. 874/2012

Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Lampen gemäß EU-Verordnung Nr. 874/2012

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 sieht neue (Etikettierungs-) Vorgaben bei Lampen vor, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden. In dem Zusammenhang stellen sich Hersteller bzw. Importeure viele Fragen, etwa: Wie sehen die neuen Lampen-Etiketten für Lampen aus? Sind sie zwingend mehrfarbig zu gestalten? Was gilt für Lampen, die fest in Leuchten verbaut sind und in welchen Fällen sind Händler zwingend und in welcher Form mit den neuen Etiketten zu versorgen? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Wir stellen vor: die neue EU-Verordnung 874/2012 in Bezug auf Lampen

Wir stellen vor: die neue EU-Verordnung 874/2012 in Bezug auf Lampen

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und hob mit Wirkung zum 01.09.2013 die Richtlinie 98/11/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. "Lieferanten" (also Hersteller/Importeure) und Händler haben den neuen Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Lampen, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Grund genug, die EU-Verordnung Nr. 874/2012 einmal genauer vorzustellen.

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EU-Verordnung Nr. 874/2012: Neue Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Lampen seit dem 01.09.2013

EU-Verordnung Nr. 874/2012: Neue Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Lampen seit dem 01.09.2013

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012, welche die Richtlinie 98/11/EG mit Wirkung zum 01.09.2013 ersetzt, legt neue und überarbeitete verbindliche Energiekennzeichnungsvorschriften für Händler fest, die elektrische Lampen über den stationären Handel oder im Fernverkauf über Kataloge oder das Internet anbieten. Inwieweit haben sich die Vorgaben zur Kennzeichnung von Lampen seit dem 01.09.2013 geändert? Was haben Händler insbesondere bei der Bewerbung ihrer Lampen - etwa auf Preisvergleichsportalen - zu beachten? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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EU-Verordnung Nr. 874/2012: Einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lampen ab dem 01.09.2013 und Leuchten ab dem 01.03.2014

EU-Verordnung Nr. 874/2012: Einheitliche Kennzeichnungspflichten für Lampen ab dem 01.09.2013 und Leuchten ab dem 01.03.2014

Zum 01.09.2013 regelt die am 16.10.2012 in Kraft getretene Verordnung (EU) Nr. 874/2012 die Etikettierungspflichten von Herstellern, Importeuren sowie Online-Händlern von Lampen und Leuchten erstmalig einheitlich. Hierbei variieren allerdings nicht nur die Anforderungen zwischen den verschiedenen Vertriebstypen, sondern auch zwischen den Produktgattungen der Lampen und Leuchten selbst.

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Energieverbrauchskennzeichnung EU-Verordnung Nr. 874/2012: Müssen Leuchten bis zum 01.03.2014 nachgelabelt werden?

Energieverbrauchskennzeichnung EU-Verordnung Nr. 874/2012: Müssen Leuchten bis zum 01.03.2014 nachgelabelt werden?

Die neue Energieverbrauchskennzeichnung für Leuchten gilt ab dem 01.03.2014, vgl. Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 874/2012. Die IT-Recht Kanzlei hat das Umweltbundesamt in dem Zusammenhang befragt, ob ab dem 01.03.2014 alle Leuchten (also auch Lagerware) oder nur ab dem 01.03.2014 (neu) in den Verkehr gebrachte Leuchten im Sinne der EU-Verordnung Nr. 874/2012 kennzeichnungspflichtig sind.

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Neues eBook zur Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Neues eBook zur Kennzeichnung von Lampen und Leuchten

Beim Verkauf von Lampen über das Internet sind diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Geräte sind genau betroffen und auf welche Art und Weise sind sie im Internet zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die Richtlinie 98/11/EG, die in Kürze durch die EU-Verordnung 874/2012 abgelöst wird? Ab wann werden auch Leuchten kennzeichnungspflichtig sein und was hat es mit der EG-Verordnung Nr. 244/2009 auf sich? Was gilt bei Speziallampen? Informieren Sie sich und lesen Sie zum Thema das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei.

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Besondere Informationsvorgaben bei Speziallampen für Inverkehrbringer: EG-Verordnung Nr. 244/2009 und EU-Verordnung Nr. 1194/2012

Besondere Informationsvorgaben bei Speziallampen für Inverkehrbringer: EG-Verordnung Nr. 244/2009 und EU-Verordnung Nr. 1194/2012

Die Praxiserfahrung der IT-Recht Kanzlei zeigt, dass viele Inverkehrbringer (Hersteller/Importeure) davon ausgehen, dass es beim Inverkehrbringen von Speziallampen keine besonderen Kennzeichnungs- und/oder Informationsvorgaben gäbe. Dies ist nicht der Fall, finden sich hierzu doch genaue Regelungen in der EG-Verordnung Nr. 244/2009. Ab dem 01.09.2013 werden (!) zusätzlich die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 1194/2012 zu berücksichtigen sein.

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LG Aachen: LED-Lampen keine Glühlampen und daher nach § 7 ElektroG kennzeichnungspflichtig

LG Aachen: LED-Lampen keine Glühlampen und daher nach § 7 ElektroG kennzeichnungspflichtig

Nach § 7 ElektroG sind Elektrogeräte dauerhaft zu kennzeichnen - dazu gehören auch nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Beleuchtungskörper. Beleuchtungskörper wiederum werden nach Anhang I zum ElektroG in der dortigen Ziffer 5 näher beschrieben. Da LED-Lampen nicht ausdrücklich aufgeführt sind, fallen sie laut LG Aachen unter die Rubrik “sonstige Beleuchtungskörper”.

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LG Hamburg: LED-Lampen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG

LG Hamburg: LED-Lampen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG

Das LG Hamburg hat - im völligen Widerspruch zur aktuellen Verwaltungspraxis der Stiftung EAR - entschieden (vgl. Urteil vom 13.04.2012, Az. 406 HKO 160/11), dass LED-Lampen nicht der Kennzeichnungspflicht nach § 7 ElektroG unterliegen: Grund: LED-Lampen seien keine Elektrogeräte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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OVG Münster: "Heatballs" sind Haushaltslampen und unterliegen Regeln zur Energieeffizienz

OVG Münster: "Heatballs" sind Haushaltslampen und unterliegen Regeln zur Energieeffizienz

Das OVG Münster hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 24. Februar 2012 ein von der Bezirksregierung Köln verhängtes Verbot bestätigt, herkömmliche Glühlampen als sog. „Heatballs“ zu verkaufen.

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EG-Verordnung Nr. 244/2009 regelt Kennzeichnungspflichten: für LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenglühlampen sowie herkömmliche Glühbirnen

EG-Verordnung Nr. 244/2009 regelt Kennzeichnungspflichten: für LED-Lampen, Kompaktleuchtstofflampen, Halogenglühlampen sowie herkömmliche Glühbirnen

Anhang II der EG-Verordnung (EG) Nr. 244/2009 enthält in Anhang II („Ökodesign-Anforderungen an Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht“) unter Punkt 3 „Anforderungen an die Produktinformationen zu Lampen“. Bei Unterpunkt 3.1 heißt es als Überschrift: „Informationen für Endnutzer, die auf der Verpackung vor dem Kauf sichtbar anzugeben und auf frei zugänglichen Internetseiten bereitzustellen sind“

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