Hinweisgebersystem mit Ombudsperson einführen
Unternehmen mit 50 Beschäftigten oder mehr sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten (für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt diese Vorgabe schon seit dem 2.7.2023).
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