Impressum

Handlungsanleitungen

Handlungsanleitungen

Für bestimmte Social-Media-Profile sowie auf einzelnen Verkaufsplattformen kann das Einbinden eines rechtssicheren Impressums (und sonstiger Rechtstexte) erhebliche Schwierigkeiten bereiten.

Im Folgenden stellt die IT-Recht-Kanzlei deswegen detaillierte Handlungsanleitungen für diverse Plattformen bereit.

Rechtstexte bei Amazon einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Amazon mit Blick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Rechtstexte bei eBay einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei eBay mit Blick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Rechtstexte bei Etsy einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Etsy mit Blick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Rechtstexte bei Facebook einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Facebook mit Blick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Rechtstexte bei Instagram einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Instagram mit Blick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Rechtstexte bei Pinterest einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Pinterest mit Blick auf Impressum und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Rechtstexte bei Twitter einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Twitter mit Blick auf Impressum und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Impressum bei Youtube einbinden

In dieser Handlungsanleitung wird im Einzelnen dargestellt, wie Sie Ihren Auftritt bei Youtube mit Blick auf Impressum und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.

Weiter zu: Auslandsbezüge
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei