Impressum

Aktuelle Abmahngefahr: Angabe der Rechtsform darf bei Werbemaßnahmen nicht fehlen

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.04.2013; Az. I ZR 180/12) hat entschieden, dass ein Unternehmen bei Werbemaßnahmen seine Rechtsform angeben muss. Andernfalls droht ein Verstoß gegen die Vorgaben des § 5a Abs. 2 und 3 Nr. 2 UWG.

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KG Berlin: Angabe der E-Mail Adresse im Impressum ist zwingend

Das KG Berlin hat in einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Anbietern von Luftbeförderungsleistungen klargestellt, dass die Angabe einer E-Mail Kontaktadresse im Impressum gem. 5 I Nr. 2 Telemediengesetz (TMG) zwingend erforderlich ist. Diese Informationspflicht kann weder durch die Angabe einer Fax-Nummer noch durch eine Telefonnummer noch durch die Bereitstellung eines Online-Kontaktformulars erfüllt werden.

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Firma und Anschrift des Anbieters müssen in einem Werbeprospekt richtig mitgeteilt werden

Der Werbeprospekt eines Unternehmens muss seinen im Handelsregister eingetragenen Firmennamen und die Firmenanschrift richtig wiedergeben.

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Oft gefragt: Ist in Flyern, Prospekten oder auch Zeitungsanzeigen das komplette Impressum darzustellen ?

Muss auf Flyern, Warenprospekten oder Zeitungsanzeigen ein Impressum dargestellt sein, wenn es um die Bewerbung von Waren geht? Einfache Antwort: Die im Telemediengesetz normierte Impressumspflicht ist nicht einschlägig, da es gerade nicht um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste geht. Nur, was viele nicht wissen - es greift die in § 5a III UWG geregelte Informationspflicht...

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eBook: zur Impressumspflicht für Internetpräsenzen

Bereits seit ein paar Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2012) gegeben.

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Pflichtangaben an Außenseite eines Ladengeschäfts

Bei Ladengeschäften wird üblicherweise ein Schild angebracht, welches den Ladeninhaber ausweist, die Öffnungszeiten etc. Doch welche gesetzlichen Pflichtangaben sind in diesem Zusammenhang tatsächlich zu berücksichtigen?

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Pflichtangaben auf Flyern und Prospekten: Verweis auf Online-Impressum reicht nicht!

Pflichtangaben zur Person des Händlers gelten nicht nur für kommerzielle Websites, auch Flyer, Prospekte und Kataloge müssen zumindest die Identität, die Rechtsform und die Anschrift des Anbieters erkennen lassen. Ein Verweis auf die Website des Anbieters – die ja ein vollständiges Impressum enthält – mag eine gute Idee sein, genügt aber nach der aktuellen Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschl. v. 13.10.2011, Az. I-4 W 84/11) den gesetzlichen Vorgaben nicht.

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OLG Hamm: Prospektwerbung muss Angaben zur vollständigen Firmierung und Geschäftsanschrift enthalten

Unlauter und irreführend wirbt ein Unternehmer, der in einem Verkaufsprospekt die eigene Identität (vollständige Firmierung inklusive Rechtsformzusatz) oder die eigene Geschäftsanschrift oder die Geschäftsanschrift des Kreditunternehmens, über welches die in dem Prospekt angebotenen Produkte finanziert werden können, nicht angibt. Dies hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts Hamm im einstweiligen Verfügungsverfahren jetzt entschieden.

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Bundesrat plant Reform des TMG – Mögliche neue Pflichten auch für Online-Händler!

Der Bundesrat hat Mitte Juni 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen für das TMG (Telemediengesetz) vorsieht. Die geplante Reform zielt hauptsächlich auf die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook & Co. Jedoch sind auch Online-Händler von den Änderungen betroffen. Neben weiteren Informationspflichten für alle sog. Diensteanbieter von Telemediendiensten soll es zusätzliche Pflichten für die Betreiber von sog. Telemediendiensten mit nutzergenerierten Inhalten geben. Was möglicherweise auf Online-Händler zukommt und wie die angedachte Reform insgesamt zu bewerten ist, erfahren Sie in einem dem nachfolgenden Artikel der IT-Recht-Kanzlei.

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LG Düsseldorf: Kein Impressum auf Baustellenseite

Das LG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 15.12.2010, Az. 12 O 312/10), dass auf einer sogenannten Baustellenseite – eine noch nicht fertiggestellte Webseite – kein Impressum notwendig ist.

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OLG München: Fehlende Angaben zur Komplementärin im Impressum einer Ltd. & Co. KG nicht wettbewerbswidrig

Das OLG München hat mit Urteil vom 30.09.2010 – Az. 6 U 3422/10 – entschieden, dass eine Ltd. & Co. KG, die über das Internet (hier über die Internetplattform eBay) gewerblich Waren oder Dienstleistungen anbietet, nicht verpflichtet ist, in ihrem Impressum neben den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Kommanditgesellschaft (KG) auch Angaben zur persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) (hier eine Limited) zu machen.

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LG Nürnberg-Fürth: Keine direkte Verlinkung auf Berufsregeln erforderlich

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 25.03.2010 (3 HK O 9663/09) festgestellt, dass Anwälte nicht verpflichtet sind, auf ihrer geschäftlichen Internetseite unmittelbar auf die für sie einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften zu verlinken. Streitgegenständlich war die verbreitete Formulierung “Die berufsrechtlichen Regelungen können unter der Rubrik ‘Berufsregeln’ unter www.brak.de eingesehen werden.”

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Das Impressum: FAQ und Rechtsprechungsübersicht

Die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) statuieren die Pflichtangaben für das Impressum (=Anbieterkennzeichnung). Betroffen sind Diensteanbieter, die geschäftsmäßige Telemedien bereithalten. In diese Beitrag werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. *Zudem wird ein Überblick über die bisherige Rechtsprechung (2008-bis heute) gegeben.*

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Frage des Tages: Können korrekte Impressumsangaben auf der mich–Seite fehlerhafte Anbieterinformationen auf der eBay-Angebotseite „heilen“?

Ebay-Händler aufgepasst: Das OLG Hamm (Urteil vom 04.08.2009; Az.: 4 U 11/09) hat entschieden, dass inkorrekte Informationen im Rahmen der rechtlichen Angaben über den Verkäufer nicht durch ein korrektes Impressum auf der mich-Seite „geheilt“ werden können.

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2. Impressum-Reloaded: Eine Checkliste angesichts aktueller Rechtsfragen

Vor dem Hintergrund neuerer Rechtsprechung im Bereich der Impressumspflicht nach § 5 TMG, nimmt sich der Beitrag der aktuellen Tendenzen in diesem Bereich an und versucht erneut zu verdeutlichen, wie bedeutend diese Thematik in der Praxis ist.

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Frage des Tages - zur Pflicht, eine Telefonnummer im Impressum zu veröffentlichen

Vor kurzem stellte ein Online-Händler der IT-Recht Kanzlei die folgende Frage:<em> "Was darf man mit der Telefonnummer im Impressum machen? Die Kunden sülzen uns von morgens bis Nachts die Ohren voll. Nur Mist. Alle vernünftigen Kunden bestellen im Shop. Am Telefon kommt so gut wie kein Geschäft zustande. Darf man hinter der Telefonnummer schreiben, Fragen, Bestellungen und Reklamationen bitte per Mail, nur so kann ihnen eine Ordnunggemäße Antwort gegeben werden."</em>

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EuGH: Telefonnummer im Impressum nicht zwingend erforderlich – Emailadresse allein reicht aber nicht aus

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Oktober 2008 entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer im Impressum nicht zwingend notwendig ist. Jedoch reicht die Angabe der E-Mailadresse allein auch nicht aus, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.

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BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Das BMJ veröffentlicht einen Leitfaden.

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IT-Recht Kanzlei stellt Musterimpressum für eingetragene Vereine zur Verfügung

Der [Impressumsgenerator |index.php?id=%2FTools%2Fhelfer] der IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort auch die Möglichkeit, sich ein Musterimpressum für einen eingetragenen Verein erstellen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass dieses Muster keine individuelle Beratung ersetzen kann.

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OLG Hamburg: Faxnummer muss nicht zwingend im Impressum oder der Widerrufsbelehrung enthalten sein!

Das OLG Hamburg hatte zu klären, ob ein Onlinehändler zwingend eine Faxnummer in seinem Impressum und seiner Widerrufsbelehrung anzugeben hat. Dies sei aber nicht der Fall.

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