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Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: Vergleich der geltenden datenschutzrechtlichen Standards beim Cloud-Hosting in den USA und in Europa

Neue Serie der IT-Recht Kanzlei: Vergleich der geltenden datenschutzrechtlichen Standards beim Cloud-Hosting in den USA und in Europa

Cloud-Hosting-Dienste gelten als neuer Standard für die Speicherung und Verwaltung von Informationen über das Internet. Hierbei entfalten sie eine besondere datenschutzrechtliche Relevanz, die sich vor allem auf die Globalität der Verarbeitungsvorgänge und die unterschiedlichen geltenden Datenschutzregime stützt. Gerade bei transatlantischen Cloud-Hosting-Angeboten kann es so immer wieder zu entscheidenden datenschutzrechtlichen Fragen kommen. Die neue Serie der IT-Recht Kanzlei vergleicht in 3 Teilen die datenschutzrechtlichen Standards und Voraussetzungen für Cloud-Hoster in den USA und in Europa.

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Teil 3: Datenschutzrechte der Kunden von Cloudhosting-Anbietern in Europa und den USA

Teil 3: Datenschutzrechte der Kunden von Cloudhosting-Anbietern in Europa und den USA

Die im Grundsatz verschiedenen Datenschutzansätze in Europa und den USA begründen nicht nur unterschiedlich ausgeprägte Pflichtprogramme für Cloudhosting-Anbieter. Vielmehr wirken sie sich auch entscheidend auf die Rechte aus, mit denen die Kunden dieser Anbieter nach den Datenschutzgesetzen ausgestattet werden. Lesen Sie im Folgenden mehr zu den Berechtigungen, die Personen in Europa einerseits und in den USA andererseits bei der Inanspruchnahme von Cloudhosting-Diensten eingeräumt werden.

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Teil 2: Datenschutzrechtliche Pflichten der Cloudhosting-Anbieter in Europa und den USA

Teil 2: Datenschutzrechtliche Pflichten der Cloudhosting-Anbieter in Europa und den USA

Mit unterschiedlichen rechtlichen Datenschutzstandards in Europa und in den USA sehen sich Cloud-Hosting-Anbieter bei transatlantischen Bezügen auch mit inhaltlich stark divergierenden Datenschutz- und Datensicherheitspflichten konfrontiert. Gegenüber stehen sich die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der amerikanische CLOUD Act. Lesen Sie nachfolgend, welche grundsätzlichen Pflichten Anbieter in Europa einerseits und in den USA andererseits zu erfüllen haben und welches Konfliktpotenzial dies mit sich bringt.

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Teil 1: Ermittlung des anwendbaren Datenschutzrechts bei transatlantischen Cloud-Hosting-Diensten

Teil 1: Ermittlung des anwendbaren Datenschutzrechts bei transatlantischen Cloud-Hosting-Diensten

Während in Europa mit der der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein allgemeinverbindlicher rechtlicher Datenschutzstandard eingeführt wurde, existieren auf der anderen Seite des Atlantiks in den USA vor allem sektorspezifische Datenschutzregelungen. Ein einheitlich geltendes Datenschutzrecht gibt es dort nicht. Diese Dualität der Datenschutzregimes stellt in Europa und in den USA ansässige Anbieter von Cloud-Hosting-Diensten auf die Probe, die ihren Kunden über eine virtualisierte Infrastruktur ohne zentralen Serverstandort weltweit abrufbare Hosting- und Serverleistungen vermitteln und so mit unzähligen von diesen Kunden eingespeisten Daten in Berührung kommen. Nach welchen Grundsätzen das anwendbare Datenschutzrecht beim Angebot von transatlantischen Cloud-Hosting-Leistungen zu bestimmen ist, soll im nachfolgenden ersten Teil unserer Beitragsserie zum US-europäischen Datenschutzrechtsvergleich für das Cloud-Hosting aufgezeigt werden.

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Hosting: Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von Hosting-Leistungen

Hosting: Rechtliche Fallstricke beim Anbieten von Hosting-Leistungen

Ob Server-Housing, Shared Hosting oder Virtuelle Server: Die vielfältigen Angebote des Webhostings entwickeln sich in rasanter Geschwindigkeit weiter. Anbieter von Hosting-Leistungen sollten sich jedoch nicht nur Gedanken über Speicherplatz und Rechenpower machen, sondern möglichst frühzeitig auch über rechtssichere Verträge. Die IT-Recht-Kanzlei klärt im Folgenden über die rechtlichen Fallstricke beim Webhosting auf und wie diese zu vermeiden sind.

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Hosting: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle AGB für Hosting-Leistungen an

Hosting: IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort professionelle AGB für Hosting-Leistungen an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch Rechtstexte (also professionelle AGB und Datenschutzerklärungen) für Hosting-Leistungen an. Die AGB sind für Anbieter geeignet, die über eine eigene Website Hosting-Leistungen für Unternehmer anbieten. Dabei berücksichtigen die AGB die für die Erbringung von Hosting-Leistungen wesentlichen Punkte.

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