Frankreich E-Commerce (AGB)

Zustandekommen von Fernabsatzverträgen nach französischem Recht

Die Frage des Zustandekommens von Fernabsatzverträgen nach französischem Recht ist nicht nur von rechtstheoretischem Interesse sondern hat für den Onlinehändler große Bedeutung. Anders als im deutschen Recht ist im französischen Recht die Darstellung einer konkreten Ware im Onlineshop eines Onlinehändlers, die er zum Kauf anbietet, bereits ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Das hat sehr praktische Bedeutung, da der Verbraucher mit dem elektronischen Klick auf den Bestellbutton dieses Angebot annimmt und damit der Vertrag zustande gekommen ist.

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Regelungen zu Preisangaben: in Frankreich

Wer in Frankreich Handel betreiben will muss sich neben den besonderen Vorschriften zu AGB, Widerrufsbelehrung und Impressumspflicht insbesondere auch mit jenen zu Preisangaben auskennen. Zwar basieren die französischen Regelungen zu Preisangaben genau wie die deutschen auf einer EG-Richtlinie, allerdings hat Frankreich, anders als Deutschland, diese nicht in einer einheitlichen Verordnung wie die Preisangabenverordnung umgesetzt, sondern einzelne Normen im Verbrauchergesetz (Code de la consommation) und in einzelnen Arrêtés eingeführt.

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Impressumspflicht: in Frankreich

„Frankreich ist und bleibt der größte Handelspartner Deutschlands“ lautete die Anzeige des Außenwirtschaftsportals im Januar diesen Jahres. Für Unternehmer, die auf elektronischem Weg Waren oder Dienstleistungen im Nachbarland anbieten, verspricht der Austausch hervorragende Geschäftsmöglichkeiten. Doch wie auch beim Aufstellen von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hinsichtlich des Impressums Vorsicht geboten, denn das französische Recht weist bei diesem Thema ebenfalls einige Besonderheiten auf.

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Warenverkauf nach Frankreich: Haftungsrisiken vorbeugen

Zahlreiche Online-Händler bieten ihre Waren grenzüberschreitend auch in Frankreich an. Die IT-Recht-Kanzlei bietet ab sofort französische Rechtstexte an (AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung), die den französischen rechtlichen Besonderheiten angepasst sind, sodass Online-Händlern das Anbieten von Waren auf dem französischen Markt leichter fallen wird.

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