Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
Fazit
Fazit
Die Fertigpackungsverordnung enthält einige für Hersteller und Händler relevante Pflichten.
Manche Produkte dürfen nur in bestimmten Fertigpackungsgrößen hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Für die meisten Produkte in Fertigpackungen enthält sie Regelungen, wie diese Fertigpackungen zu kennzeichnen sind. Je nach Art des Produkts und der allgemeinen Verkehrsauffassung müssen die Produkte nach Volumen, Gewicht, Stückzahl oder in anderer Weise gekennzeichnet werden.
Bei einigen Produkten ist fraglich, nach welcher Vorschrift der Fertigpackungsverordnung sich ihre Kennzeichnungspflicht richtet. Daraus sind bereits in der Vergangenheit Rechtsstreitigkeiten entstanden. Unsicheren Herstellern und Händlern ist zu empfehlen, sich in Zweifelsfällen an die jeweils strengeren Vorgaben aus der Verordnung zu halten.
Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung drohen neben behördlichen Maßnahmen auch Abmahnungen von Mitbewerbern.
Bei weiteren Fragen zu der Thematik hilft Ihnen das Team der IT-Recht Kanzlei gerne weiter.