EU-Bauproduktenverordnung

Pflichten des Bevollmächtigten

Pflichten des Bevollmächtigten

Frage: Was ist ein Bevollmächtigter?

Nach der Legaldefinition des Artikels 2, Ziffer22 BauPVO ist ein Bevollmächtigter jede in der Europäischen Union ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Ein Bevollmächtigter darf also nicht außerhalb der Europäischen Union ansässig sein. Nur der Hersteller kann einen Bevollmächtigten ernennen.

Frage: Welche Kompetenzen hat der Bevollmächtigte?

Der Bevollmächtigte kann alle Pflichten des Herstellers iSdBauPVO übernehmen. Nicht übernehmen kann er die Erstellung der technischen Dokumentation (Artikel 12 BauPVO).

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