Verkauf von Ersatzteile

Fazit

Fazit

Ersatzteil- und Zubehörhändler können die Originalmarke bei der Benennung, Beschreibung und Bewerbung ihrer Produkte in begrenztem Umfang ohne Erlaubnis des Markeninhabers nutzen. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Es muss klar hervorgehen, dass es sich beim beschriebenen/beworbenen Produkt nicht um ein Originalprodukt des Originalherstellers oder ein von diesem autorisiertes Produkt handelt, sondern um ein von diesem unabhängig hergestelltes Ersatz- oder Zubehörteil; Rubriken und Beschreibungen sollten daher nicht bloß mit der jeweiligen Originalwortmarke benannt bzw. versehen werden, sondern den Zusatz „geeignet für“, „passend für“ o.ä. tragen
  • Es sollten keine Bildmarken sondern nur Wortmarken eingesetzt werden.
  • Der Einsatz der Wortmarke sollte auf das Nötigste beschränkt werden: Sie sollte nur dann verwendet werden, wenn es zur korrekten und vollständigen Beschreibung des Produkts unerlässlich ist. Ein Hinweis darauf, dass die Qualität des Originals erreicht wird, ist wohl zulässig.
  • Über die notwendige Beschreibung hinaus darf durch den Einsatz der Originalmarke keine Rufausnutzung erzielt werden (dergestalt, dass der gute Ruf der Originalmarke zur Bewerbung der eigenen Produkte ausgenutzt wird).
  • Alle Angaben, insbesondere diejenigen, die auf das Originalprodukt Bezug nehmen, müssen der Wahrheit entsprechen und hinreichend klar sein (keine unwahren oder zur Täuschung geeigneten Angaben
  • Beschreibungstexte o.ä. des Originalherstellers dürfen nicht wörtlich übernommen werden.

Sollten Sie sich bei der Beschreibung/Bewerbung Ihrer Produkte unsicher sein, kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne bei Rechtsfragen rund um den Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen im Internet.

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