Verkauf von Ersatzteile
Urheberrechtliche Aspekte
Urheberrechtliche Aspekte
Zu guter Letzt kann beim Ersatzteil- und Zubehörhandel auch das Urheberrecht eine Rolle spielen. So kann etwa eine Bildmarke auch urheberrechtlichen Schutz genießen, was eine Verwendung des jeweiligen Logos selbst bei gegebener marken- und wettbewerbsrechtlicher Zulässigkeit erschwert.
Zudem sollten in keinem Fall Produktbeschreibungen oder Bilder des Originalherstellers wortgetreu übernommen werden. Diese sind in aller Regel urheberrechtlich geschützt (vgl. § 1, Abs. 1 Nr. 1, 5, 7 UrhG, § 72 UrhG) und ihre Nutzung bedarf daher der Zustimmung des Urhebers (vgl. §§ 15 ff., 31 ff. UrhG) .
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Fazit