Elektrogesetz

FAQ-Fazit: Hohes Risiko meiden – und Risiken senken!

FAQ-Fazit: Hohes Risiko meiden – und Risiken senken!

Hersteller und Importeure von Elektrogeräten sollten sich, soweit noch nicht längst geschehen, umgehend mit den noch relativ neuen und teilweise vielleicht auch unbekannten gesetzlichen Vorgaben vertraut machen! Bei Zweifeln über die Registrierungspflicht besteht zudem die Möglichkeit, bei der Stiftung EAR einen Feststellungsantrag einzureichen. Dieser schafft Klarheit darüber, ob die entsprechenden Geräte des anfragenden Herstellers/Importeurs/Händlers bereits registriert sind oder noch registriert werden müssen.

Im Zweifel sollten sich Betroffene fachkundig beraten lassen, damit sie nicht in die Kostenfalle tappen.

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei