Elektrogesetz

Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Belgien – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. Uns erreichten in letzter Zeit auch etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Belgien beleuchten.

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Wann muss ein Onlinehändler, der Elektrogeräte vertreibt, einen Bevollmächtigten ernennen?

Die Pflicht zur Ernennung eines Bevollmächtigten entsteht vor allem dann, wenn ein Onlinehändler mit Sitz in einem Drittstaat Elektro-und Elektronikgeräte in Deutschland vertreibt oder wenn ein Onlinehändler mit Sitz in Deutschland solche Geräte in einem anderen EU-Staat vertreibt. Zu den Einzelheiten unterrichten Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Informations- und Mitteilungspflichten des rücknahmepflichtigen Onlinehändlers

Der Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikaltgeräte zurücknehmen muss, hat nach dem neuen Entwurf des ElektroG zusätzlich auch Informations- und Mitteilungspflichten gegenüber privaten Haushalten und den zuständigen Behörden. Lesen Sie hierzu mehr.

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Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die zunehmende Internationalisierung des Onlinehandels führt dazu, dass viele deutsche Onlinehändler Elektro- und Elektronikgeräte in das EU-Ausland an Endnutzer versenden. In letzter Zeit häufen sich Abmahnungen. Uns erreichten in den letzten Tagen etliche Anfragen zu dieser Thematik, was die große Verunsicherung bei den Händlern zeigt. Diese FAQ sollen die Problematik in Bezug auf den Versand von Elektro- und Elektronikgeräten nach Österreich beleuchten.

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Pflicht des Onlinehändlers zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG)

Nicht jeder Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, ist nach der Neufassung des ElektroG zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Das Gesetz will nur Onlinehändler ab einer gewissen Größenordnung in die Pflicht nehmen. Über die Einzelheiten unterrichten Sie die nachfolgenden FAQ.

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Der sachliche Anwendungsbereich des neuen ElektroG

Das neue ElektroG kennt einen zeitlich gestuften Anwendungsbereich. Bis August 2018 gelten mit einigen Ausnahmen die bisherigen Gerätekategorien des alten ElektroG. Ab August 2018 fallen grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, es sei denn, sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommen. Lesen Sie mehr zu den Einzelheiten.

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Ab welchem Zeitpunkt sind Onlinehändler verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG) zurückzunehmen?

Der Entwurf des ElektroG wird zwar sehr bald in Kraft treten. Das bedeutet aber nicht, dass mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle der Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt, den neuen Verpflichtungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten unterliegt. Hier gibt es Übergangsvorschriften zugunsten des Onlinehändlers. Lesen Sie dazu mehr im folgenden Beitrag.

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ElektroG2: Deutsche Händler, die Elektrogeräte nach Österreich versenden werden derzeit abgemahnt

Die Novelle des ElektroG wirft ihre Schatten voraus. Während das novellierte ElektroG (ElektroG2) derzeit in Deutschland noch nicht in Kraft ist (voraussichtliches Inkrafttreten des ElektroG2 zum 01.10.2015), haben andere EU-Mitgliedsstaaten ihre Hausaufgaben längst gemacht. So wurde die WEEE2-Richtlinie 2012/19/EU etwa in der Republik Österreich längst in nationales Recht umgesetzt. Erste Abmahnungen aus Österreich erreichen nun deutsche Onlinehändler.

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Neues Elektrogesetz in Kraft getreten: Neue Pflichten für Onlinehändler

Mit der Neufassung des ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) kommt erstmalig die Verpflichtung auf den Onlinehändler zu, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn er über Versand- und Lagerflächen von mindestens 400 qm verfügt. Das neue ElektroG beinhaltet daneben noch andere Pflichten wie Mitteilungspflichten, Kontrollpflichten und in bestimmten Fällen die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten. Die Neufassung des ElektroG ist heute in Kraft getreten. und hat erhebliche Konsequenzen für den rücknahmepflichtigen Onlinehändler, der Elektrogeräte vertreibt. Die IT-Recht Kanzlei möchte daher die betroffenen Händler im Einzelnen über die Konsequenzen des neuen Elektrogesetzes unterrichten.

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Unentgeltliche Rücknahme von Elektroaltgeräten durch Onlinehändler bald Pflicht?

Der am 11.März 2015 durch das Bundeskabinett gebilligte Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetz „ElekroG“ sieht auch für Onlinehändler, die Elektrogeräte vertreiben eine Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten vor, wenn sie über Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmeter verfügen. Hiermit sind beträchtliche Mehrkosten verbunden, die der Onlinehändler auf Grund des scharfen Wettbewerbs kaum auf den Kunden überwälzen kann. Gleichzeitig werden ab 2018 grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter das ElektroG fallen, es sei denn sie sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

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Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie) in Deutschland durch Entwurf zur Novellierung des Elektrogesetzes

Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) hätte bereits zum 14. Februar 2012 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland ist diese Umsetzung allerdings im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Österreich nach wie vor nicht vollzogen worden. Das federführende Bundesumweltministerium (BUMB) hat jetzt recht spät einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht, für den nach dem technischen Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission im Frühjahr 2015 das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden soll. Nach Mitteilung des BMUB sollen im Rahmen der Novellierung des ElektroG im Wesentlichen die Vorgaben der WEEE-Richtlinie 1:1 umgesetzt werden.

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Entsorgung von Elektroschrott: Kommission will von Deutschland Informationen zur Umsetzung der EU-Regeln

Die Kommission hat Deutschland, Ungarn und Slowenien kürzlich aufgefordert, Einzelheiten über die Umsetzung der EU-Vorschriften für die Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte in nationales Recht mitzuteilen.

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LG München I: „Powerbank“ kann dem ElektroG unterfallen

In Zeiten stromhungriger mobiler Geräte gehören „Powerbanks“ zu den Verkaufsschlagern. Mit diesen mobilen Energiespeichern lassen sich Smartphones oder Tablets unterwegs aufladen, wenn deren Akku zur Neige geht. Beim Verkauf solcher „Powerbanks“ sollten sich Händler jedoch in Acht nehmen: Diese können registrierungspflichtige Elektronikgeräte darstellen.

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Verkauf von Elektrogeräten in der EU: Pflicht einen Bevollmächtigten im jeweiligen EU-Vertriebsland zu benennen

Der deutsche Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte direkt (nicht über eine Niederlassung) in Ländern der EU vertreibt, muss künftig in jedem EU-Lieferstaat einen Bevollmächtigten für die Registrierung im jeweiligen nationalen Register für die Entsorgung von Elektroschrott benennen. So will es die Richtlinie 2012/19/EU, die zwar noch nicht in Deutschland aber bereits in anderen EU-Staaten wie Österreich und Großbritannien umgesetzt ist.

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Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-Richtlinie) in deutsches Recht nach wie vor nicht vollzogen

Die Richtlinie 2012/19/EU Über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment), die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für Onlinehändler, die mit solchen Geräten handeln, beträchtliche Änderungen mit sich bringen wird, ist nach wie vor nicht in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie ist am 13. August 2012 in Kraft getreten und Deutschland hätte diese Richtlinie spätestens am 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen. Auch wenn Deutschland seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU nicht nachkommt, ist jedenfalls die alte WEEE-Richtlinie 2002/96/EC mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben (s. Artikel 25 Richtlinie 2012/19/EU).

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Neues zum Anwendungsbereich des ElektroG

Für Rucksäcke, Taschen und Schulranzen, die mit festverbauten Leuchtmitteln zur verbesserten Sichtbarkeit des Trägers ausgestattet sind, ist eine Registrierung mit der Geräteart „Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten“ erforderlich. Mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (AN 11 K 09.00812), nach welchem von einem „erweiterten Haushaltsbereich“ auszugehen ist, wurde die bisherige Verwaltungspraxis der stiftung ear nun angepasst.

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Neue WEEE-Richtlinie 2012: noch immer nicht ins deutsche Recht umgesetzt

Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet.

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OLG Celle: Klebefähnchen an Kopfhörern für Kennzeichnung nach §7 ElektroG nicht ausreichend und unzulässig

Besonders im Online-Handel werden vermehrt verschiedenste Arten von Elektro- und Elektronikprodukte angeboten, die ein potenzieller Käufer bequem per Mausklick bestellen und per Lieferung in Empfang nehmen kann. Allerdings sind eben diese Produkte nach ihrer erstmaligen Bereitstellung auf dem europäischen Binnenmarkt gemäß §7 Satz 1 ElektroG mit einem Etikett dauerhaft zu versehen, das den jeweiligen Hersteller klar ausweist und dessen Identifizierung ermöglicht.

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Registriert – oder doch nicht? Vorsicht beim Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten mit dem Vertrauen auf eine bereits bestehende Registrierung Dritter.

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) verpflichtet Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, sich rechtzeitig vor dem Inverkehrbringen dieser Geräte bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen. Regelmäßig sind auch Importeure und sogar bloße Vertreiber von den Vorschriften erfasst.

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Bei sog. Parallelimporten von Elektro- und Elektronikgeräten: OLG Hamm zur Registrierungspflicht nach § 6 ElektroG

Mit seinem Urteil vom 30.08.2012 (Az.: I-4 U 59/12) hatte das OLG Hamm zu entscheiden, welche Pflichten einen Vertreiber von neuen Staubsaugern hinsichtlich der Registrierung dieser Elektrogeräte nach § 6 ElektroG treffen. Kernfrage war dabei, ob der Vertreiber, der die neuen Staubsauger in Deutschland online zum Verkauf anbot und diese seiner Einlassung nach von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland bezogen hatte als Hersteller im Sinne des ElektroG gilt, weil es sich bei den Geräten um einen Parallelimport von nicht für den deutschen Markt bestimmten Geräten handelte.

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