Elektrogesetz

Abmahnung: Verletzung der Informationspflicht des Herstellers nach ElektroG

Für Hersteller und Importeure von Elektrogeräten ist eine gründliche Beschäftigung mit dem Elektrogesetz unverzichtbar. Neben der Registrierung und Kennzeichnung gemäß den elektrorechtlichen Vorgaben ist besonders die Informationspflicht von zentraler Bedeutung. Erfahren Sie in unserem Beitrag, wie Sie dieser Informationspflicht nachkommen und Abmahnungen vermeiden können.

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ElektroG: Die 400qm-Regel und Dropshipping – wie geht das zusammen?

Eine Frage die sich Händler von Elektro- und Elektronikgeräten häufig stellen: Knacke ich die 400qm-Grenze an Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte oder nicht. Daran hängen entscheidende, rechtliche Konsequenzen. Insbesondere wenn Lagerhaltung und Versand nicht durch den Händler selbst erfolgen (z.B. bei Dropshipping), bestehen viele Fragezeichen.

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Abmahnung: Fehlende Angabe der WEEE-Nummer beim Verkauf von Elektrogeräten

Eine aktuelle Abmahnung hat die fehlende Angabe der WEEE-Nummer beim Verkauf von Elektrogeräten zum Gegenstand. Die ordnungsgemäße Registrierung von Elektrogeräten bei der Stiftung EAR ist unerlässlich. Doch wie ist mit der anschließend erhaltenen Registrierungsnummer (WEEE-Nummer) richtig zu verfahren?

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WEEE-Nr. bei gebrauchten Elektrogeräten

Der Vertrieb von Elektrogeräten ist ohne vorherige ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR verboten. Dies ist auch bei gebrauchten Elektrogeräten von Bedeutung.

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WEEE-Nummern müssen ab morgen auf Marktplätzen hinterlegt sein!

Der Gesetzgeber nimmt Online-Marktplätze wie etwa Amazon oder eBay zunehmend in die Pflicht, um das Anbieten nicht verkehrsfähiger Ware zu verhindern. Ab dem 01.07.2023 müssen die Marktplätze in Deutschland im Rahmen einer neuen Verpflichtung prüfen, ob bei ihnen angebotene Elektro(nik)geräte von einem ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG registrieren Hersteller stammen.

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Amazon: WEEE-Nummern bis 05.06.2023 zu hinterlegen

Mit dem Ziel der besseren Durchsetzung und Kontrolle der erweiterten umweltrechtlichen Herstellerverantwortung greifen Pflichten zunehmend auch auf Online-Marktplätze durch. Wie die Plattform Amazon ankündigt, sind WEEE-Nummern dort bis spätestens zum 05.06.2023 zu hinterlegen. Erfahren Sie hier mehr zu den Hintergründen.

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Stiftung EAR plant offenbar Einführung neuer regelmäßiger Gebühren

Laut einem aktuell zirkulierenden Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung plant die Stiftung EAR offenbar die Einführung einer neuen Quartalsgebühr, welche für alle registrierten Hersteller ab dem kommenden Jahr anfallen soll. Dies wäre ein Novum der Berechnungspraxis und könnte einige Hersteller zusätzlich finanziell belasten.

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Marktplatz-Prüfpflichten für Elektrogeräte erst ab 01.07.2023

Durch eine Änderung des Elektrogesetzes müssen Marktplätze in Kürze elektrogesetzliche Registrierungen für Elektrogeräte prüfen und bei mangelnder Compliance der Händler Konsequenzen ziehen. Das Inkrafttreten dieser neuen Pflichten wurde nun vom 01.01.2023 auf den 01.07.2023 verschoben.

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Verkauf von Quarzuhren: Abmahnungen wegen Verstoß gegen Elektrogesetz

Derzeit erreichen uns (mal wieder) einige Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Elektrogesetz. Betroffen sind in erster Linie Online-Händler, die auch batteriebetriebene Armbanduhren vertreiben, welche angeblich nicht gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes registriert sind. Eine ähnliche Abmahnwelle hatte es bereits vor einigen Jahren gegeben, wobei diese seinerzeit ein größeres Ausmaß hatte

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Marktplatz-Prüfpflicht für Elektrogeräte – ab 2023 droht Verkaufsverbot auf Plattformen

Seit dem 01.01.23 müssen Verkaufsplattformen prüfen, ob ihre Händler der Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen. Händlern, die den Nachweis für ihre Elektro- und Elektronikgeräte nicht erbringen droht ein Verkaufsverbot auf den Plattformen.

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Verstöße gegen das ElektroG durch Mitbewerber: Handlungsoptionen?

Der Vertrieb von Elektrogeräten in Deutschland erfordert eine Registrierung nach dem ElektroG bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register. Ärgerlich ist es, wenn Wettbewerber sich nicht an die Pflichten halten und Elektrogeräte ohne den damit verbundenen Aufwand vertreiben. Wir stellen Musterschreiben zur Verfügung, mit denen solche Verstöße beim Umweltbundesamt und bei Marktplatzbetreibern angezeigt werden können.

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UBA verfolgt fehlende WEEE-Registrierungen deutscher Anbieter in anderen Staaten

Die Herstellerverantwortung für Elektrogeräte ist nicht EU-weit einheitlich, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat einzeln geregelt. Hersteller, die ihre Produkte in anderen EU-Ländern vertreiben, müssen sich dort jeweils nach nationalen Vorschriften registrieren lassen. Das Umweltbundesamt überprüft aktuell vermehrt deutsche Anbieter, die in das EU-Ausland versenden, auf ordnungsgemäße nationale Registrierungen und geht mit Bußgeldern gegen Verstöße vor.

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Info-Pflicht über ElektroG-Rücknahmestatistiken: Neue Rechtsgrundlage im Impressum!

Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund der jüngsten Novelle des ElektroG hat sich nun die Rechtsgrundlage der Informationspflicht geändert und muss im Impressum aktualisiert werden.

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FAQ zum ElektroG – Kostspielige Verstöße vermeiden

Wer in Deutschland Elektrogeräte über einen Online-Shop vertreiben möchte, muss die Vorgaben des ElektroG beachten. Bei Verstößen hiergegen drohen empfindliche Bußgelder. Dies musste kürzlich auch ein von uns betreuter Online-Händler erfahren, der wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG auf ein Bußgeld in Höhe von knapp 6.000,- EUR in Anspruch genommen wurde.

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OLG Schleswig: Herstellerkennzeichnung und Anleitung nach EMVG zwingend

Für alle Betriebsmittel und Verbraucherprodukte, die Strom leiten oder mit Strom betrieben werden, gelten spezialgesetzliche Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG. Dieses Gesetz stellt auch besondere Regelungen für die Herstellerkennzeichnung und für Gebrauchsinformationen auf, deren Nichtbeachtung nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Schleswig war.

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Pflicht zur unentgeltlichen Abholung diverser Elektrogeräte

Online-Händler müssen beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte die kostenlose Rückgabe eines vergleichbaren Altgeräts durch den Lieferdienst anbieten. Betroffen sind Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke), Monitore bzw. Geräte mit Bildschirmen über 100 cm² und Großgeräte. Auch sind Informationspflichten und eine spezielle Nachfragepflicht zu beachten.

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Das novellierte ElektroG tritt in Kraft - Änderungen für Online-Handel

Am 27.05.2021 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch dieses Gesetz wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) mit Wirkung zum 01.01.2022 in einer Vielzahl von Punkten geändert. In unserem aktuellen Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Neuregelungen mit Berührungspunkten für den Online-Handel.

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Informationspflicht über Rücknahmestatistiken nach ElektroG: Neuer Link für Impressum erforderlich!

Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund einer Restrukturierung des behördlichen Internetauftritts hat sich dieser Link nun geändert.

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Verpflichtete Online-Händler müssen Rückgabe für Elektroaltgeräte anbieten

Das geltende ElektroG verpflichtet bestimmte Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Erfasste Online-Händler müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten bereitstellen. Dass für verpflichtete Online-Händler ein bloßer Verweis auf eine stationäre Rückgabemöglichkeit bei einem Dritten nicht ausreiche, entschied jüngst das OLG Düsseldorf.

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LG Dortmund: Größe von Tischleuchten ausreichend, um Mülltonnensymbol direkt anzubringen

Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten geht mit einigen Pflichten einher - es muss etwa unmittelbar am Gerät das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne angebracht werden. Dass bei Tischleuchten eine Kennzeichnungsausnahme wegen vermeintlich unzureichender Größe nicht in Betracht kommt, entschied jüngst das LG Dortmund mit Urteil vom 27.04.2020 (Az. Az. 10 O 16/19). Lesen Sie mehr zum Urteil.

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