Werbung mit Newsletter und Fax

Da sich Händler immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter E-Mail-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll dieser Leitfaden wichtige rechtliche Voraussetzungen an eine zulässige E-Mail-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. Produktempfehlungen mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umgegangen werden sollte, machen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes und die zu erwartenden Streitwerte mehr als deutlich.

Newsletter-Marketing: Wie der Nachweis der Einwilligung gelingt

Newsletter gehören auch in Zeiten der wachsenden Popularität von Social-Media-Kanälen zu den erfolgreichsten Marketing-Maßnahmen im E-Commerce. Bevor Newsletter jedoch auf E-Mail-Postfächer potenzieller Kunden losgelassen werden dürfen, bedarf es einer ausdrücklichen Einwilligung des Werbeempfängers. Was viele werbende Unternehmen dabei nicht berücksichtigen: Können Sie die Einwilligung nicht beweisen, ziehen sie in gerichtlichen Streitigkeiten in der Regel den Kürzeren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen daher, wie der Nachweis der Einwilligung gelingt.

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Bitte stets Werbung senden: Einwilligung in E-Mail-Werbung erlischt nicht durch Zeitablauf

Das Amtsgericht (AG) Hamburg entschied, dass die Einwilligung in E-Mails mit Werbeinhalt nicht durch den bloßen Zeitablauf erlischt. Voraussetzung dafür ist, dass der Empfänger die Einwilligung in die Werbung durch E-Mails erteilt, die erhaltenen E-Mails bisher nicht beanstandet und der Unternehmer die Einwilligung regelmäßig durch den Versand von Werbe-E-Mails nutzt – so das Amtsgericht Hamburg.

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Der Haken mit dem Häkchen: Double-Opt-In bei Newsletter-Versand nun doch zulässig?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich jüngst mit den Voraussetzungen einer zulässigen Übersendung von Newslettern auseinandergesetzt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016, Az.: I - 15 U 64/15) und geurteilt, dass die Übersendung einer Email mit der Aufforderung zur Bestätigung der Einwilligung in die Übersendung von Werbung per Email im Rahmen des sog. double-opt-in-Verfahrens zulässig ist. Diese Entscheidung steht in grobem Widerspruch zu einer hierzu ergangenen älteren Entscheidung des OLG München (Urteil vom 27.09.2012, Az. 29 U 1682/12). Es bleibt also spannend - to be continued….

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Rechtliche Anforderungen für die Newsletter-Kopplung mit Partnerunternehmen

Newsletter gelten im elektronischen Geschäftsverkehr als wirksames Marketinginstrument, um Kunden zu kontinuierlichen Einkäufen anzuhalten und sie so langfristig an einen bestimmten Händler zu binden. Treten Unternehmer im Internet hierbei nicht als „Single-Player“ auf, weil sie etwa über interne geschäftliche Beziehungen oder Kooperationen mit anderen Marktakteuren verfügen, können Sie aus Provisions- oder weitergehenden Werbezwecken ein Interesse daran haben, eingehende Newsletter-Anmeldungen mit derartigen Partnerunternehmen zu synchronisieren und so erhaltene Daten an diese zur eigenständigen Werbung weiterzugeben. Datenschutz- und werberechtliche Vorschriften machen die Zulässigkeit der unternehmensübergreifenden Newsletter-Werbung allerdings von der Einhaltung spezifischer Voraussetzungen abhängig, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen.

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LG Erfurt: Unterlassungserklärung nach Abmahnung wegen unverlangter E-Mail-Werbung nicht auf konkrete E-Mail-Adresse beschränkbar

Die E-Mail-Werbung stellt eine attraktive Möglichkeit dar, durch vergleichsweise geringen Aufwand eine Vielzahl von Adressaten zu erreichen. Hierbei muss unbedingt beachtet wer-den, dass Newsletter grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers (die ggf. auch nachgewiesen werden muss!) versendet werden dürfen. Wie im Fall einer hierauf gerichteten Abmahnung die Unterlassungserklärung aussehen muss, hat nun das LG Erfurt entschieden.

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Newsletter rechtssicher gestalten – ein Überblick

In zahlreichen Online-Shops ist es längst gang und gäbe Newsletter als Werbemittel einzusetzen. Doch auch dieser Bereich ist in Deutschland z.B. durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG) streng reglementiert. Fallstricke lauern oft dort, wo man sie am wenigsten erwartet. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, worauf Sie beim E-Mail-Marketing besonders achten sollten, um Abmahnungen zu vermeiden.

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LG Hamburg: Weiterempfehlungsfunktion auf eBay ist unzulässig - eBay-Händler in der Haftung!

Die Weiterempfehlungsfunktion auf der Plattform eBay wurde durch das LG Hamburg (Urteil vom 08.12.2015, Az.: 406 HKO 26/15) als unzulässig eingestuft, der auf eBay handelnde Händler wurde zur Unterlassung verurteilt. Erstaunlich ist diese Entscheidung des LG Hamburg vor allem, da eBay keine "klassische" Weiterempfehlungsfunktion anbietet, sondern eine sog. Mail-to-Funktion, bei welcher gerade nicht eine E-Mailnachricht über die Plattform eBay versendet wird und hierbei eBay bzw. der eBay-Händler als Absender zu erkennen ist, sondern eine E-Mail direkt aus dem E-Mail-Client des Empfehlenden versendet wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung des LG Hamburg.

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BGH: Sog. "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen sind unzulässig

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat gestern entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

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BGH: verbietet Werbezusätze in sogenannten "No-Reply" Bestätigungsmails

Der BGH hat gestern entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

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Und nochmal: Weiterempfehlungsfunktion (Tell-a-friend-Funktion) von Amazon ist unzulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit seinem Urteil vom 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15 eine weitere Entscheidung zur Thematik der sog. "Tell-a-friend"-Funktion (Weiterempfehlungsfunktion) von Amazon gefällt. Wir berichteten bereits über diese Problematik. Im damals besprochenen Fall gab es keine Entscheidungsgründe, so dass über die Beweggründe des Gerichts nur gemutmaßt werden konnte. Lesen Sie mehr über die erneut geäußerte Rechtsauffassung des OLG Hamm in unserem Beitrag.

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LG Berlin und AG Berlin: Bestätigungsmail für Eröffnung eines Kundenkontos = Werbung

Ein Urteil des AG Berlin Pankow-Weißensee (Urteil vom 16.12.2014, Az.: 101 C 1005/14) sorgt derzeit für einige Unruhe bei den Betreibern von Onlineshops. Ein Händler wurde abgemahnt, weil einem Dritten - der bei dem Shop des Händlers gar kein Kundenkonto eröffnet haben will - eine Bestätigungsmail des Händlers über die Eröffnung eines Kundenkontos zugegangen war. Das AG Berlin Pankow-Weißensee stellte nun fest, dass eine solche Bestätigungsmail Werbung darstellt und verurteilte den Händler damit zur Unterlassung eines solchen Verhaltens.

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Warenkorb-Erinnerungen: Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei unzulässig

Sogenannte Warenkorb-Erinnerungen sind nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei wettbewerbswidrig. Hier geht es um Fälle, in denen der Verbraucher den Bestellvorgang bis zum Bestell-Button durchläuft, sich dann gegen den Kauf entscheidet und gleichwohl anschließend Erinnerungs-Mails des Verkäufers erhält. Gerichtsentscheidungen liegen zwar bisher nicht vor. Es besteht aber in solchen Fällen eine konkrete Abmahngefahr.

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AG Stuttgart-Bad Cannstatt: elektronische Werbung in automatisierter Eingangsbestätigung grundsätzlich verboten

Prinzipiell stellt elektronische Werbung ein geeignetes und wenig kostenintensives Mittel dar, eine Vielzahl von potentiellen Kunden zu erreichen und diese durch den Hinweis auf besondere Angebote zu spezifischen Kaufentscheidungen zu bewegen. Allerdings stellt das unaufgeforderte Zusenden von elektronischer Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nicht nur per Gesetz eine unlautere Handlung dar, sondern kann zudem als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach ständiger Rechtsprechung private Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung auslösen.

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Weiterempfehlungsfunktionen im Internet – ein rechtliches Minenfeld

Weiterempfehlungsfunktionen sind gerade im Online-Handel eine beliebte Form des viralen Marketings. Anders als bei der direkten Werbeansprache durch den Anbieter ist der Empfänger einer „Empfehlung“, die womöglich sogar noch von einer diesem gut bekannten Person stammt, erfahrungsgemäß empfänglicher für die Werbung und bringt dieser ein höheres Maß an Vertrauen entgegen. Doch nicht zuletzt seit der Entscheidung des BGH zu so genannten „Tell-a-Friend“-Funktionen ist die rechtliche Zulässigkeit solcher Werbemaßnahmen umstritten.

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Versand von E-Mail-Newslettern: Richtige Formulierung der Einwilligungserklärung

Viele Online-Händler bieten Ihren Kunden die Möglichkeit, sich in ihrem Webshop mittels elektronischer Einwilligungserklärung für einen E-Mail-Newsletter zu registrieren. Häufig finden sich dabei vorformulierte Einwilligungserklärungen wie „Newsletter abonnieren“ oder „Bitte senden Sie mir Produktinformationen per E-Mail zu“, die der Kunde per Mausklick in einer Checkbox bestätigen kann. Doch genügen derart knapp gehaltene Einwilligungserklärungen den gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligungserklärung?

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BGH: „Tell-a-friend“-Werbung ist unzulässig

Jüngst hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.09.2013 entschieden, dass sogenannte „Tell-a-friend“-Mails abmahnbare und damit unlautere Werbung darstellen. Diese Entscheidung setzt dem andauernden Meinungsstreit, inwiefern das Werben mit Inhalten durch die persönliche Empfehlung von Nutzern gegenüber bekannten Personen per Mail erlaubt ist, nun ein Ende.

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LG Hagen: Der Umfang des Unterlassungsanspruchs bei rechtswidriger Zusendung von Werbe-E-Mails (Spam)

Das LG Hagen (Urteil vom 10.05.2013, Az.: 1 S 38/13) hatte sich erst unlängst damit beschäftigen müssen, wie weit der Unterlassungsanspruch eines Betroffenen reicht, welcher per E-Mail unerwünschte Werbung übersandt erhalten hatte. Die Rechtsprechung ist hinsichtlich dieser Frage uneinheitlich, im konkreten Fall war ein geschäftlicher E-Mail-Account betroffen, lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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Offener E-Mail-Verteiler – Datenschutzbehörde verhängt Bußgeld

Was immer wieder in Unternehmen passiert, wurde einer Mitarbeiterin zum Verhängnis: Sie versandte per E-Mail eine kurze Nachricht an einen großen Kundenkreis, wobei der E-Mail-Verteiler fast 10 Seiten umfasste – und für jeden Empfänger sämtliche Mail-Adressen sichtbar waren. Da sämtliche E-Mail-Adressen unter „An“ eingetragen waren, konnte jeder Adressat von den anderen Empfängern Kenntnis nehmen…

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Abmahnung der Wettbewerbszentrale: wegen Bewertungsanfrage

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale (Büro Hamburg) vor, in der einem Amazon-Marketplace-Händler vorgeworfen wird, in unzulässiger Weise per Email geworben zu haben. Dies mag auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich klingen. Das Pikante an der Sache ist aber, dass der Händler den Empfänger nach einem erfolgreich abgewickelten Kauf über Amazon Marketplace „lediglich“ um Abgabe einer positiven Bewertung für seine Leistungen bat.

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OLG Köln: Unternehmer haftet für unerwünschte E-Mail-Werbung durch selbständige Werbepartner

Das OLG Köln entschied am 08.10.2010 (Az.: 6 U 69/10), dass ein Unternehmen auch dann für unerwünschte Werbung per E-Mail (sog. Spam) hafte, wenn diese durch einen selbständigen, aber eingegliederten Werbepartner versandt worden sind. Erlangt das Un-ternehmen darüber hinaus sogar Kenntnis vom wettbewerbswidrigen Handeln des Wer-bepartners, verletze es im Wiederholungsfall auch zumutbare Überprüfungs- und Instrukti-onspflichten.

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