Werbung mit Newsletter und Fax

Da sich Händler immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter E-Mail-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll dieser Leitfaden wichtige rechtliche Voraussetzungen an eine zulässige E-Mail-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. Produktempfehlungen mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umgegangen werden sollte, machen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes und die zu erwartenden Streitwerte mehr als deutlich.

LG Frankfurt: Newsletter-Einwilligung muss eindeutig bestimmt sein

Dass es an einer wirksamen Einwilligung in den Erhalt von werbenden Newslettern fehlt, wenn ein Einverständnis lediglich für den Mailversand von „Informationen“ eingeholt wird, entschied jüngst das LG Frankfurt an der Oder.

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LG Berlin: Bestätigungsmail ohne werblichen Inhalt soll Spam darstellen!

Das LG Berlin öffnet die Büchse der Pandora: Die Richter stellen das etablierte Double-Opt-In-Verfahren zumindest teilweise in Frage. Konkret geht es um die Frage, ob eine Bestätigungs-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens eine „unzumutbare Belästigung“ darstellt.

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Abmahnfalle E-Mail-Werbung - Abmahnungen vermeiden

E-Mails eignen sich so wahnsinnig gut für Werbung - das ist klar. Rechtlich ist die Sache aber ebenfalls klar: Wer als Händler keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorweisen kann, kann nur in engen Grenzen damit werben.

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DSGVO-konforme Newsletter-Einwilligungen im Laden + Muster

Weil die Erteilung elektronischer Einwilligungen offline meist nicht möglich ist, müssen Ladengeschäfte für den datenschutzrechtskonformen Newsletter-Versand regelmäßig besondere Anforderungen beachten.

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Newsletter-Versand über WhatsApp wird ab dem 07.12.2019 sanktioniert!

Laut eigener Ankündigung wird WhatsApp den Versand automatisierter Massennachrichten ab dem 07.12.2019 konsequent verfolgen und leitet so das Ende des WhatsApp-Newsletters ein.

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Abmeldung vom Newsletter vermeiden - was hilft und ist erlaubt?

Der Versand von Newslettern ist eine beliebte Möglichkeit für Händler, den eigenen Absatz kostengünstig zu fördern. Doch was ist zu tun, wenn ein Abonnent den Newsletter abbestellen möchte?

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Abmahnfalle Newsletteranmeldung - Abmahnungen vermeiden

Newsletter sind für Händler einer der wichtigsten Marketinginstrumente. Aus rechtlicher Sicht ist das aber nicht ganz ungefährlich. Etwa schon die Anmeldung zum Newsletter: Wer als Händler hier Fehler macht, riskiert unnötige Abmahnungen.

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OLG Düsseldorf zur einwilligungslosen E-Mail-Werbung

Das OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil zu entscheiden, ob im Stadium einer Vertragsanbahnung bereits von einem "Kunden" gesprochen werden kann.

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AG Dietz: Kein Schmerzensgeld bei unzulässigem E-Mail-Newsletter

Das AG Dietz hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob unzulässige Newsletter einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach der DSGVO begründen können.

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Kann ich einen Newsletter auch ohne Einwilligung des Empfängers versenden?

Auch in Zeiten der Geltung der DSGVO stellen sich Online-Händler und Marketingtreibende die Frage, ob Werbe-E-Mails auch ohne Einwilligung versendet werden können. Die gute Nachricht: Grundsätzlich bleibt das der Fall.

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Unerlaubter Versand von Newsletter: Kein Schadensersatz nach DSGVO

Es geht mal wieder um den unerlaubten Versand von Werbenewslettern. Diesmal aber steht ein Schadensersatzanspruch, geltend gemacht durch den Empfänger, in Streit. Nominell gibt die DSGVO zwar einen solchen Schadensersatzanspruch her – ob dieser Anspruch aber auch in solchen Konstellationen durchgesetzt werden kann, hatte nun das AG Diez (Urteil vom 07.11.2018, Az: 8 C 130/18) zu entscheiden.

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Abmahnklassiker Newsletterregistrierung: Vorsicht bei Werbung in Bestätigungsmail

Abmahnungen wegen unverlangt zugesendeter Werbung per E-Mail sind immer noch ein Klassiker. Meist geht es darum, dass Unternehmen an Kunden Werbemails verschicken, ohne überhaupt hierzu eine Einwilligung zu haben. Sowas ist grds. unzulässig – von den engen gesetzlichen Ausnahmen mal abgesehen. Ebenso unzulässig ist es aber auch im Wege der Einholung einer Einwilligung in der sog. Double-Opt-In-E-Mail Werbung zu verstecken.

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E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden

Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.

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Tabu: Werbung in der E-Mail-Signatur kann abgemahnt werden

Die Liste der Entscheidungen zu E-Mail-Werbung ist lang. Das AG Bonn hatte mit einer Entscheidung vom 09.05.2018 (Az.: 111 C 136/17) ein weiteres Kapitel zu diesem Themenkomplex hinzugefügt. Hiernach stellt die Werbung (dort u.a. Kundenzufriedenheits-Umfrage) in der E-Mail-Signatur eine unzulässige Werbung (Spam) dar, die abgemahnt werden kann.

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OLG München: Ein vom Kunden angelegtes kostenloses Benutzerprofil kann zur E-Mail-Werbung ohne Einwilligung berechtigen

Auch wenn in Zeiten der DSGVO die Einwilligung in aller Munde ist - die „Bestandskundenausnahme“ (§ 7 Abs. 3 UWG) ermöglicht es dem Unternehmer weiterhin, dem Kunden unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne dessen Einwilligung Werbung per E-Mail zuzuschicken, wenn die E-Mail-Adresse im Rahmen des Verkaufs einer Ware oder Dienstleistung gewonnen wurde. Das OLG München (Urteil v. 15.02.2018 - Az.: 29 U 2799/17) hatte nun zu entscheiden, ob die Erstellung eines kostenlosen Benutzerprofils auf einer Online-Dating-Plattform auch als „Verkauf einer Ware oder Dienstleistung“ zu werten ist und ob somit die „Bestandskundenausnahme“ nach § 7 Abs. 3 UWG greifen kann.

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Berechtigtes Feedback oder unzumutbare Belästigung? LG Hannover zu Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail

Mit seinem Urteil vom 21.12.2017 (Az.: 21 O 21/17) stellte das LG Hannover fest, dass Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail ohne Einwilligung des Verbrauchers in eine solche Kontaktaufnahme unzulässig sind, sofern nicht andere gesetzliche Normen eine Verwendung der durch den Verbraucher zur Verfügung gestellten Kontaktdaten für diesen Zweck billigen.

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WhatsApp: Newsletter-Versand datenschutzkonform gestalten

Ein rechtskonformer WhatsApp-Newsletter erfordert die Beachtung einiger rechtlicher Besonderheiten. Wie lassen sich Werbenachrichten rechtssicher über WhatsApp versenden?

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AG Frankfurt a. M.: Logo in E-Mail-Signatur stellt grundsätzlich keine Werbung dar

Mit Urteil vom 02.10.2017 hat das AG Frankfurt am Main entschieden, dass eine Signatur, in welcher das Logo des Unternehmens aufgeführt ist, grundsätzlich keine Werbung darstellt. Dies gilt erst recht, wenn die E-Mail den Empfänger versehentlich erreicht hat. Nach Ansicht des Gerichts sei hierdurch eine Förderung des Absatzes der Produkte und Dienstleistungen nicht erkennbar.

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Achtung: MailChimp stellt wieder auf Double-Opt-In um

Der US-amerikanischer E-Mail-Marketing-Provider MailChimp hat am 31.10.2017 sämtliche Anmeldeformulare für Newsletter auf das Single-Opt-In-Verfahren umgestellt. Dadurch sollte das Anmeldeverfahren für Newsletter-Abonnenten beschleunigt werden. Was sinnvoll klingt, bringt jedoch erhebliche wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Probleme mit sich. Nun hat MailChimp – offenbar aufgrund zahlreicher Kundenbeschwerden – wieder zurückgerudert. In sämtlichen EU-Accounts findet wieder das Double-Opt-In-Verfahren Anwendung. Um was es dabei konkret geht, erfahren Sie im Folgenden.

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„Generaleinwilligung“ in E-Mail-Werbung ist unwirksam: BGH verlangt Auflistung der zu bewerbenden Produkte

Das E-Mail-Marketing in Deutschland wird leider auch in Zukunft nicht einfacher werden. Mit Urteil vom 15.03.2017 (Az.: VI ZR 721/15) ist der BGH erneut auf die Voraussetzungen eingegangen, die an eine wirksame Einwilligung zu stellen sind. Um Einwilligungserklärungen rechtssicher zu gestalten, verlangt der BGH neuerdings eine abschließende Auflistung der Produkte für die zukünftig per E-Mail geworben werden soll.

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